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Schmid Martin · Ständerat · 2026-06-04

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2026-06-04

Wortprotokoll

Auch ich melde mich, da wir vom Präsidenten aufgefordert wurden, einen Beitrag zu leisten, damit die Delegationen der Kantonsparlamente, die noch nicht hier sind, uns aber bald besuchen werden, noch etwas mitbekommen. Einer dieser Kantone hat das Kantonsreferendum gegen die Individualbesteuerung unterstützt. Die Kantone haben darauf hingewiesen, dass die Individualbesteuerung Nachteile habe. Diese wurden jetzt auch wieder erwähnt. Nun, das Volk hat anders und gegen die Kantone entschieden.

Das Volk kannte alle Argumente. Gerade die Finanzdirektoren haben ihre Argumente in der FDK eingebracht, haben uns ellenlange Briefe geschrieben, warum man die Individualbesteuerung nicht einführen solle. Ich erinnere daran, dass auch die Mitglieder der WAK diese Briefe bekommen haben. Wir haben sie gelesen. Nach einer intensiven demokratischen Auseinandersetzung gab es einen Entscheid: Das Volk hat sich für einen Systemwechsel ausgesprochen. Es hat gesagt, dass es jetzt die Heiratsstrafe, die jahrzehntelang bestanden hat, abschaffen will. Das Volk hat, das war das zentrale Element, einen Systemwechsel angenommen. Für mich ist das wie bei einem Entscheid in einem Landsgemeindekanton: Es gibt einen Entscheid; auch wenn er nicht nach meinem Gusto ist, akzeptiere ich ihn. Das ist aus meiner Sicht die Ausgangslage.

Ich habe mich auch deshalb gemeldet, um festzuhalten: Kollege Hegglin hat recht, wenn er sagt, dass die neue Individualbesteuerung kleine systemische Mängel habe. Da bin ich gleicher Meinung. Ich habe bei der Individualbesteuerung damals in einigen Detailpunkten mit ihm gestimmt. Nur, damals gab es Kollegen - auch zu meiner Linken -, die diese Verbesserungen abgelehnt haben, damit die Individualbesteuerung dann vom Volk abgelehnt werde. Man hat politisches Kalkül in den Rat getragen, hat Systemmängel eingebaut - mit Blick auf diejenigen Ratsmitglieder, die jetzt die Initiative unterstützen, kann man sagen: contre coeur.

Ich bin grosszügig, auch in der politischen Auslegung. Ich möchte nicht weiter in der Wunde stochern. Ich mache aber beliebt, dass Sie mit uns versuchen, Mängel zu beheben. Ich bin der Meinung - ich habe mich dazu auch schon geäussert -, dass das, was wir im Detail gemacht haben, gerade bei den Kinderabzügen, falsch war; da haben Sie recht, Herr Hegglin. Ich biete Hand für Verbesserungen und werde für Verbesserungen stimmen. Ich nehme solche Mängel auf. Der Systemwechsel aber ist vollzogen. Die Kantone sind an der Umsetzung. Die Kantone können mit der Flat Tax, die gewisse Kantone wie Basel-Stadt, Ob- und Nidwalden oder Uri schon haben, all diese Probleme lösen. Es besteht sogar die Chance, die Steuersysteme neu aufzustellen, sodass jede Familienform unabhängig vom Zivilstand berücksichtigt werden kann. Unser Horizont ist die Einführung 2032. Alle sind am Arbeiten. Ich glaube nicht, dass die Bevölkerung nun sagt: Machen wir doch wieder eine Umkehr, kehren wir wieder in ein anderes System zurück. Mich überzeugt das nicht. Entschieden ist entschieden. Das gilt auch für diese Vorlage.

Der Bundesrat könnte hier noch Klarheit schaffen. Der formelle Beschluss der Einführung per 2032 ist meines Erachtens noch nicht gefasst - Frau Bundesrätin Karin Keller-Sutter kann das bestätigen oder, sollte das schon lange klar sein, mich korrigieren. Es wäre wichtig, dass man Klarheit schafft und sagt: Das ist so entschieden. Damit würden auch die Kantonsparlamente unter Druck gesetzt. Bei der Abschaffung des Eigenmietwerts hat man das auch kommuniziert.

Ich möchte noch ein weiteres Detail aufnehmen. Wird die Initiative trotzdem angenommen, wird es interessant, weil ja das DBG und das StHG in Kraft sind und gleichzeitig die Kantone den bundesgesetzlichen Auftrag umsetzen müssen. Angenommen, die alternative Steuerberechnung gemäss der Initiative käme zur Anwendung: Intellektuell kann man eine einfache Lösung dafür finden, wie bei Ehepaaren, trotz angenommener und umgesetzter Individualbesteuerung, eine alternative Steuerberechnung gemacht werden kann. Ehepaare könnten eine individuelle Besteuerung wählen, sofern das zu ihrem Vorteil ist - da gehen Sie sicher mit mir einig. Die Frage ist dann: Gibt man den Ehepaaren noch die Möglichkeit, ihre beiden individuellen Steuerberechnungen zusammenzuzählen und eine gemeinsame Eingabe zu machen?

Also: Lösungen gibt es viele, weil die alte Bundesgesetzgebung nicht mehr gilt. Die Änderung im DBG wurde vom Volk angenommen; die alte Gesetzgebung, die wir heute mit der Heiratsstrafe kennen, wird es nicht mehr geben. Das ist also eine interessante Frage. Wir sollten uns ihr aber eigentlich gar nicht zuwenden, sondern jetzt den Volksentscheid akzeptieren.

Deshalb empfehle ich die Volksinitiative zur Ablehnung, stimme Nein aus Überzeugung und sage Ja zur Akzeptanz des Volksentscheids. Sie wissen, dass ich nicht der Erste war, der die Fahne der Individualbesteuerung hochgehalten hat, aber ich akzeptiere Entscheide.