Rösti Albert · Bundesrat · 2026-06-08
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2026-06-08
Wortprotokoll
Herr Nationalrat Müller-Altermatt, dazu gerne Folgendes: Die Verträge mit den Anbietern von Reservekraftwerken sind so ausgestaltet, dass die Planungs-, Bau- und Betriebsbereitschaftsphasen während 15 Jahren abgedeckt sind. Das Bundesamt für Energie muss aber die Bauphase nach Vorliegen der rechtskräftigen Bau- und Betriebsbewilligung separat freigeben. Damit wird der Anbieter faktisch nur mit der Projektierung beauftragt und hat kein Anrecht, für den Bau und die 15-jährige Betriebsbereitschaft beauftragt zu werden. Das Risiko allfälliger irreversibler Kosten - "sunk costs" - wird mit diesem schrittweisen Vorgehen eingegrenzt, bis die Bewilligung jeweils vorliegt bzw. die Kredite hier im Saal gesprochen sind.
Für die Planungsphase sind bisher 50 Millionen Franken über einen Verpflichtungs- und Ausgabenkredit vom Parlament genehmigt worden. Für die Bau- und die anschliessende 15-jährige Betriebsbereitschaftsphase wird demnächst ein Verpflichtungs- und Ausgabenkredit beim Parlament beantragt und kann dann bearbeitet werden.
Betreffend Bedarfsanalyse prüft die Eidgenössische Elektrizitätskommission (Elcom) regelmässig die Versorgungssituation. Die letzte Empfehlung zum Reservebedarf erfolgte am 8.[NB]Mai 2025. Sie wird jeweils nach einigen Jahren aktualisiert oder bei Bedarf, wenn eine wichtige Änderung in der Versorgungssituation eintritt. Die aktuelle Empfehlung der Elcom für eine dauerleistungsfähige Reserve lautet 500 Megawatt ab 2030, wie Ihnen bekannt ist. Sie wird gemäss aktuellen Berechnungen ab 2035 tendenziell auf 700 bis 1400 Megawatt steigen. Der Bundesrat hat am 15.[NB]Mai 2025 den Zuschlag für 583 Megawatt Reservekapazität für fünf Anlagen mit Reservekraftwerken erteilt.