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Rösti Albert · Bundesrat · 2026-06-08

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2026-06-08

Wortprotokoll

Herr Nationalrat Pult, die Antwort des Bundesrates lautet Ja. Das Vorgehen ist rechtlich abgestützt und entspricht dem Willen des Parlamentes. Artikel 8 Absatz 2 der Winterreserveverordnung (WResV) ermächtigt das Bundesamt für Energie ausdrücklich, Ausschreibungen für neue Reservekraftwerke durchzuführen, damit deren Betreiber später nötigenfalls in die ergänzende Reserve aufgenommen werden können. Das UVEK hat auf dieser Grundlage Ausschreibungen durchgeführt und Zuschläge erteilt und bereitet nun die entsprechenden Verträge vor, damit die Planung ohne Verzug weitergeführt werden kann. Für diese Planung hat das Parlament, gestützt auf Artikel 8 Absatz 5 WResV, bereits einen Verpflichtungskredit von 50 Millionen Franken bewilligt. Das UVEK verwendet damit bewilligte Mittel zum bewilligten Zweck.

Das künftige Recht wird nicht vorweggenommen. Die Verträge - sie betreffen im Moment einzig die Projektierung - stehen unter dem Vorbehalt der verfügbaren Mittel sowie unter dem Vorbehalt des Inkrafttretens der revidierten Bestimmungen des Stromversorgungsgesetzes zur Stromreserve und der neuen Stromversorgungsverordnung. Eine über das geltende Recht hinausgehende verbindliche Teilnahme an der Reserve wird nicht zugesichert; die eigentliche Aufnahme in die Reserve bleibt aufschiebend bedingt.

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