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Michel Matthias · Ständerat · 2026-06-08

Michel Matthias · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2026-06-08

Wortprotokoll

Wie kurz erwähnt, kommentiere ich die Ergänzung als einzige Abweichung zur nationalrätlichen Fassung. Ihre Kommission beantragt eine erweiterte Delegationsmöglichkeit. Um die schweizerische Betreibungsregisterauskunft organisieren zu können, braucht es, wie der Herr Bundesrat erwähnt hat, ein zentrales Informationssystem. Dieses wird vom Bund betrieben. Für die Kommission hat sich nun die Frage gestellt, ob es nicht sinnvoll sein könnte, die Möglichkeit einer Delegation an eine verwaltungsexterne Organisation vorzusehen.

Wir haben uns orientieren lassen: Auch ohne zusätzliche gesetzliche Grundlage kann der Bund schon heute für Leistungen der sogenannten administrativen Hilfstätigkeit ohne spezifische Delegationsnorm private Unternehmen beiziehen. Damit wäre man zum Beispiel auf die Entwicklung von Software, das Bereitstellen von Serverkapazitäten oder die Beantwortung von Supportanfragen beschränkt. Aber die Erfüllung der Aufgabe selbst, die das Gesetz dem Bund zuweist, also das Betreiben des Informationssystems, müsste die Verwaltung vollumfänglich selbst und unmittelbar übernehmen.

Hier möchte die Kommission, wie der Herr Bundesrat erwähnt hat, der Verwaltung etwas mehr Spielraum geben, wobei die Delegation aber sehr beschränkt ist. Sie verweist auf Artikel 8 Absatz 2 des Bundesgesetzes über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben; dort steht, dass der Bund an dieser Organisation beteiligt sein muss. Es können auch Kantone beteiligt sein, aber umgekehrt keine Privaten. Die Delegation bleibt somit in einem sehr beschränkten Rahmen, bietet aber etwas mehr Flexibilität; die Aufsichtsverantwortung bleibt nach wie vor beim Bund.

Der Antrag der Kommission ist einstimmig, und wir bitten um Zustimmung. [GZ]