Schwander Pirmin · Ständerat · 2026-06-08
Schwander Pirmin · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2026-06-08
Wortprotokoll
Die Kommissionssprecherin hat darauf hingewiesen, dass es auf den ersten Blick nachvollziehbar wäre, wenn wir das Wort "offensichtlich" streichen würden, und auf den zweiten Blick nicht mehr. Ich begründe Ihnen jetzt, warum es auf den zweiten, dritten, vierten und fünften Blick auch nachvollziehbar ist, dass dieses Wort "offensichtlich" gestrichen wird.
Ich erinnere daran, was die Vorlage will oder was wir in der Vorlage gemacht haben. In der Vorlage haben wir die Rechte der Schuldner massiv ausgeweitet - massiv ausgeweitet! -, und wir haben in dieser Vorlage die Rechte der Gläubiger massiv eingeschränkt. Das ist die Ausgangslage. Die Schuldnerrechte sind ausgeweitet, und die Gläubigerrechte sind massiv eingeschränkt. In dieser Ausgangslage müssen wir das Wort "offensichtlich" anschauen und entsprechend würdigen.
Die Rechte der Schuldner sind massiv ausgeweitet, und jetzt gehen wir hin und sagen in Buchstabe b, ein Abbruch des Sanierungskonkursverfahrens kann unter anderem nur gemacht werden, wenn die Bemühungen offensichtlich ungenügend sind. Wir bauen hier also nochmals eine zusätzliche Hürde für die Gläubiger zugunsten der Schuldner ein, und das kann es meines Erachtens nicht sein.
Was bedeutet "offensichtlich ungenügend"? Das bedeutet: für jeden erkennbar, dass es ungenügend ist. Wenn es aber für jeden klar erkennbar ungenügend sein muss, heisst das in der Konsequenz, dass es immer genügend ist. Sie müssen mir erklären, wie der Konkursrichter oder das zuständige Amt, das den Antrag stellt, dann beweisen soll, dass die Bemühungen offensichtlich ungenügend sind. Es ist unmöglich, das zu beweisen, weil es eben immer genügend ist, wenn das Wort "offensichtlich" drinsteht. Dazu können Sie auch die Rechtsprechung lesen. Offensichtlich ungenügend oder offenkundig, wie es in der Rechtssprache heisst, ist eigentlich immer genügend, weil eben nicht bewiesen werden kann, dass es ungenügend ist. Das ist die Problematik.
Nochmals: Wir dürfen jetzt die Hürden für die Gläubiger nicht noch einmal erhöhen und den Schuldnern noch mehr Möglichkeiten geben. Es geht darum, dass wir wenigstens in diesem Punkt auf der Seite der Gläubiger sind. Denn auch die Gläubiger brauchen ihr Geld. Es kann nicht sein, dass die Schuldner Schulden haben und wir dann einfach einen Schuldenschnitt machen - das geht so nicht.
Es ist immer gesagt worden, und auch Sie, Herr Bundesrat, haben gesagt, die Vorlage sei bezüglich der Rechte von Gläubigern und Schuldnern ausgewogen. Hier machen wir gerade das Gegenteil und bevorteilen die Schuldner zusätzlich. Das kann es nicht sein. Wenigstens in diesem Punkt sollten wir das Wort "offensichtlich" streichen, nachdem wir die Rechte der Schuldner schon massiv ausgebaut haben. Wenn die Bemühungen ungenügend sind, dann sind sie ungenügend, dann müssen sie nicht "offensichtlich ungenügend" sein, und wenn sie ungenügend sind, dann wird das Sanierungskonkursverfahren entsprechend abgebrochen. [GZ]
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.