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Candinas Martin · Nationalrat · 2026-06-08

Candinas Martin · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2026-06-08

Wortprotokoll

Die Mitte-Fraktion beantragt, bei der letzten Differenz im Landesversorgungsgesetz an der bisherigen Fassung des Nationalrates festzuhalten. Vorerst möchte ich nochmals betonen, dass die Änderungen des Landesversorgungsgesetzes für die Mitte-Fraktion von zentraler Bedeutung sind. Gerade die vergangenen Jahre haben uns nämlich gezeigt, wie wichtig funktionierende Pflichtlager und eine sichere Versorgung mit lebenswichtigen Gütern sind. Die Vorlage stärkt dieses System insgesamt, und sie wird von der Mitte-Fraktion unterstützt.

Umso wichtiger ist es jedoch, dass wir dort korrigierend eingreifen, wo neue Regelungen seitens des Bundesrates keinen erkennbaren Mehrwert schaffen und stattdessen zusätzlichen Aufwand verursachen. Genau das ist bei Artikel 16 Absatz 5 und Artikel 21 Absatz 2 der Fall. Der Nationalrat hat sich bewusst dafür entschieden, am heutigen, bewährten System festzuhalten. Dieses System funktioniert. Die Garantiefondsbeiträge werden an der Grenze erhoben. Der Vollzug ist einfach, effizient und verursacht wenig administrativen Aufwand. Davon profitieren sowohl die Wirtschaft als auch die Behörden.

Der Entwurf des Bundesrates würde für den wenigen Speisereis, welcher in der Schweiz produziert wird, ein zweites System schaffen. Neu müssten Garantiefondsbeiträge bei den wenigen Schweizer Reisproduzenten erhoben werden. Dies würde zusätzlichen administrativen Aufwand und Mehrkosten verursachen, ohne dass die Versorgungssicherheit verbessert würde. Besonders ins Gewicht fällt dabei das Missverhältnis zwischen Aufwand und Nutzen. Die Schweizer Reisproduktion umfasst lediglich rund 400 Tonnen pro Jahr und stellt einen eigentlichen Nischenmarkt dar. Die zusätzlichen Einnahmen würden lediglich rund 20[NB]000 Franken pro Jahr betragen. Das sind weniger als 1 Prozent der benötigten jährlichen Mittel zur Finanzierung des Pflichtlagersystems für Reis. Für die Mitte ist entsprechend klar: Wenn wir zusätzliche Bürokratie schaffen, dann muss sie auch einen erkennbaren Nutzen bringen. Ein solcher Nutzen ist hier nicht ersichtlich.

Hinzu kommt ein weiterer Aspekt: Die inländische Reisproduktion ist eine innovative Nische der Schweizer Landwirtschaft. Sie steht bereits heute unter erheblichem Kostendruck. Eine zusätzliche Belastung würde ihre Wettbewerbsfähigkeit weiter schwächen, ohne dass dadurch die Landesversorgung gestärkt würde. Entsprechend müsste hier auch die Grüne Fraktion für dieses Nischenprodukt eintreten.

Die Mitte steht für pragmatische Lösungen. Wir wollen die Versorgungssicherheit stärken, aber nicht unnötige Bürokratie schaffen. Wir wollen die Landwirtschaft unterstützen und nicht mit zusätzlichen administrativen Belastungen konfrontieren. Und wir wollen bewährte Regelungen weiterführen, wenn kein überzeugender Grund für einen Systemwechsel besteht. Das bestehende System hat sich bewährt, und die WTO-rechtlichen Bedenken stellen in der Praxis kein akutes Problem dar. Die vorgeschlagene Änderung leistet keinen Beitrag zur Versorgungssicherheit.

Aus diesen Gründen beantrage ich Ihnen im Namen der Mitte-Fraktion, an der bisherigen Position des Nationalrates festzuhalten und der Mehrheit zu folgen.