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Würth Benedikt · Ständerat · 2026-06-08

Würth Benedikt · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2026-06-08

Wortprotokoll

Die WBK-S muss sich ja mit allem Möglichen beschäftigen, von Feuerwerk über Foie gras bis zu Gleichstellungsfragen. Foie gras ist ein Thema, das uns auch emotional berührt; für die einen ist es eine Delikatesse, für die anderen ist es nur Tierquälerei. Vor diesem Hintergrund mussten wir aufgrund einer Volksinitiative das Thema anschauen. Die Initiative verlangt explizit, in Artikel 80 Absatz 2ter der Bundesverfassung Folgendes einzufügen: "Die Einfuhr von Stopfleber und Stopfleberprodukten ist verboten."

Wieso ist Ihre Kommission für einen indirekten Gegenvorschlag? Wir sind uns einig: Die Initiative hat natürlich Sympathien. Man kann auch nicht schönreden, dass die Herstellung von Stopfleber, zumindest in der letzten Phase, tierquälerisch ist; ich komme darauf noch zu sprechen. Und es ist so, dass aus Tierschutzgründen die Produktion in der Schweiz verboten ist. Wir reden hier über die Frage, ob die Einfuhr erlaubt sein soll oder nicht. Produzentenländer sind im Wesentlichen Frankreich, Ungarn und Bulgarien. Also wir reden darüber, ob die Einfuhr erlaubt oder nicht erlaubt sein soll.

Wir haben in der Kommission auch die Frage besprochen, ob es inskünftig neuere Technologien geben wird, die quasi Äquivalenzprodukte möglich machen, die eben weniger tierquälerisch oder gar nicht tierquälerisch wären. Das ist im Moment noch nicht der Fall. Es kann sein, dass das einmal kommen wird. Das Produkt würde dann aber auch mehr kosten. Auf dem Markt gibt es aktuell wohl keine gleichartigen Produkte, die gleich schmecken wie die bekannte Foie gras. Das ist einfach die Ausgangslage, die man zur Kenntnis nehmen muss.

Die Volksinitiative würde aus Sicht der Kommission verschiedene Probleme schaffen, in erster Linie politisch-gesellschaftlich. Ihnen ist bewusst, dass die Wahrnehmung dieses Themas in der Westschweiz und in der Deutschschweiz unterschiedlich ist. Es gehört auch zur kulinarischen Tradition in der Westschweiz, dass man Foie gras konsumiert. Es geht diesbezüglich natürlich auch um die Frage, ob man dann, wenn man das Produkt in der Schweiz nicht mehr bekommen würde, den Einkaufstourismus ankurbeln würde. Diese Gefahr liegt natürlich auf der Hand. Also die Exposition ist in der Westschweiz bei dieser Thematik grösser als in der Deutschschweiz, das ist eindeutig. In zweiter Linie würde diese Volksinitiative zu einem Verstoss gegen unsere internationalen Verpflichtungen führen. Wir bekämen Probleme, wenn wir ihr zustimmen würden.

Dann geht es hier auch um die Frage, ob nur gewerblicher Import oder auch Privatimport verboten wäre. Wir sind in der Kommission zur Auffassung gelangt, dass der Privatimport nicht kontrollierbar ist; darum hat man diesen ausgenommen. Dann stellt sich natürlich auch ganz grundsätzlich die Frage, wie weit der Staat regulieren soll, ob er das bis hin zu unseren Essgewohnheiten tun soll.

Das ist kurz zusammengefasst die Einschätzung zur Initiative. Diese wollen wir mit einer Fristverlängerung für die Behandlung versehen, damit man eben entsprechend die Zeit für die Beratung des indirekten Gegenvorschlags hat.

Ein wesentliches Element des indirekten Gegenvorschlags ist erstens die rein gewerbsmässige Einfuhr. Hierzu liegt ein Einzelantrag Broulis vor, der auch den privaten Import, die private Einfuhr mit einschliessen möchte. Ich habe erwähnt, dass dies praktisch sehr schwierig umsetzbar ist. Zweitens muss die entsprechende Einfuhr dann beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit angemeldet werden. Darauf folgt eine Beobachtungsphase, in der das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) prüft, inwieweit sich die Mengen aufgrund der beschlossenen Massnahmen reduzieren.

Damit ist auch gesagt, dass es ein Ziel des indirekten Gegenvorschlags ist, quasi auf einen Reduktionspfad zu kommen, der aber einen unteren Schwellenwert nicht unterschreiten darf. Dieser Schwellenwert ergibt sich aus den Verpflichtungen des Landwirtschaftsabkommens. Wir reden von 20 Tonnen, zu welchen sich die Schweiz verpflichtet hat. Das ist der untere Schwellenwert. Das Departement soll alle fünf Jahre einen Bericht zur Frage erstellen, wo die Schweiz in Bezug auf diesen Reduktionspfad steht.

Sie werden auf der Fahne feststellen, welche Rechtsfolgen sich ergeben, wenn wir diese Reduktion nicht erreichen. Es gibt hier unterschiedliche Auffassungen zwischen dem Nationalrat und der ständerätlichen Kommission. Wenn es keinen Rückgang gibt, würde der Nationalrat zu Reduktionsmassnahmen wie Bedingungen, Einschränkungen oder Kennzeichnungspflichten greifen. Die Version der ständerätlichen Kommission gemäss der Fahne verstärkt die Verhältnismässigkeit deutlich. Wir würden eben nicht nur von Reduktionsmassnahmen, also quantitativen Massnahmen, ausgehen, sondern auch qualitative Massnahmen - Stichwort "tierwohlbezogene Auflagen" - mit in den Fokus nehmen, die Einfuhr an Bedingungen bezüglich Herstellverfahren knüpfen, weitere Kennzeichnungen vorsehen und eigentlich erst als Ultima Ratio Einschränkungen bei der Einfuhr erlassen. Wie erwähnt, liegt der untere Schwellenwert bei 20 Tonnen. Diesen würde man nicht unterschreiten. Das ergibt sich aus der handelsrechtlichen Verpflichtung qua Landwirtschaftsabkommen Schweiz-EU.

In der Gesamtabstimmung nahm Ihre Kommission den indirekten Gegenvorschlag mit 8 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung an. Es liegt aber auch ein Minderheitsantrag vor; die Minderheit wird diesen dann selbst begründen.

Noch ein Wort zu den qualitativen oder tierwohlbezogenen Auflagen: Natürlich kann man sagen, dieser Produktionsprozess sei per se tierquälerisch. Wenn man das Ganze aber etwas näher betrachtet, dann sieht man, dass die Tiere gewisse Haltungsbedingungen haben, die besser oder schlechter sein können. Die Idee der Kommission ist, dass man wirklich darauf schaut, auch mittels Zertifizierung, dass die Haltungsbedingungen in der ersten Phase, welche 90 Prozent der Lebenszeit umfasst, sehr gut sind. In der letzten Phase, die die Tiere haben, die 10 Prozent der Lebenszeit umfasst, also quasi auf den letzten Metern, findet die tierquälerische Schlussmast statt. Da gibt es gewisse Nuancen, bessere oder schonendere Methoden. Dafür gibt es entsprechende Labels. Die letzten 10 Prozent, die Schlussmast, umfassen letztlich tierquälerische Methoden; das muss man klar sagen. Dieser Stopfvorgang an sich ist das Problem, aber, wie erwähnt, bezieht er sich auf die letzten 10 Prozent der Lebenszeit.

Das Resultat unserer Überlegungen zum indirekten Gegenvorschlag sieht so aus: Es gibt Zertifizierungsstellen, die die Produktionsprozesse überwachen. Das BLV, das Bundesamt, hat die Aufgabe, die Zertifikate dieser Zertifizierungsstellen anzuerkennen. Die Zertifizierung wäre eine Auflage für die Importeure, diese müssten auch die Aufwände dafür tragen. Insoweit sind wir der Auffassung, dass sich der Aufwand für die Verwaltung in Grenzen halten würde. Das ist, kurz zusammengefasst, der indirekte Gegenvorschlag.

Doch noch zwei, drei Worte zur Initiative: Wie erwähnt, widerspricht die Initiative den internationalen Verpflichtungen der Schweiz. Das Einfuhrverbot würde einen schweren Eingriff in den freien Handel darstellen und damit den WTO-rechtlichen Verpflichtungen der Schweiz entgegenstehen. Ebenso würden Abkommen mit der EU verletzt, namentlich das Freihandelsabkommen, das Landwirtschaftsabkommen und die allfällige Erweiterung des Landwirtschaftsabkommens auf die gesamte Lebensmittelkette. Aufgrund des Verhältnismässigkeitsgrundsatzes sollen Einfuhrverbote erst dann erlassen werden, wenn alle anderen, milderen Massnahmen, wie zum Beispiel eine Deklarationspflicht, nicht zum Ziel geführt haben. Überdies verpflichtet sich die Schweiz im bestehenden Landwirtschaftsabkommen zur Einräumung von Zollzugeständnissen für eine jährliche Menge von 20 Tonnen an Fettleber von Enten und Gänsen aus der EU. Mit einem Einfuhrverbot wäre folglich mit Handelsstreitigkeiten mit den internationalen Handelspartnern der Schweiz, insbesondere auch mit der EU, zu rechnen.

Zudem sollte zuerst die Wirkung der am 1.[NB]Juli 2025 vom Bundesrat erlassenen Deklarationspflicht für Stopfleber, Magret und Confit beobachtet werden. Es ist wichtig, dass Sie auch das noch zur Kenntnis nehmen: Auf dem Verordnungsweg haben wir eigentlich bereits eine Deklarationspflicht erlassen. Diese soll dazu beitragen, den Informationsstand der Konsumentinnen und Konsumenten über die aus Tierschutzsicht problematische Gewinnung von Stopfleber und Stopfleberprodukten zu verbessern. Das könnte zur Folge haben, dass sich der Konsum solcher Produkte künftig reduziert. Das ist das Ziel dieses Reduktionskonzepts. Ein Einfuhrverbot einzuführen, ohne zuerst die Wirkung der Deklarationspflicht zu kennen, wäre verfrüht und damit eben nicht verhältnismässig.

Unter anderem aus diesen beiden Gründen hat nicht nur die vorberatende Kommission, sondern auch der Bundesrat die Ablehnung der Volksinitiative empfohlen.

Noch das Abstimmungsverhältnis im Nationalrat: Die Kommission hat dem indirekten Gegenvorschlag mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt. Im Plenum lag das Stimmenverhältnis in der Gesamtabstimmung bei 96 zu 76 Stimmen.

Der Gegenvorschlag verbindet, einfach gesagt, Transparenz, Beobachtung und die Möglichkeit, schrittweise steuernd einzugreifen. Der Bundesrat selbst ist skeptisch hinsichtlich der parlamentarischen Initiative. Er verweist darauf, dass man diese Deklarationspflicht im Prinzip schon auf dem Verordnungsweg eingeführt habe.

Ein Wort noch zur Europäischen Union bzw. zu den Bilateralen III: Die Frage stand im Raum, ob das neue Lebensmittelsicherheitsabkommen schon zu gewissen Ausgleichsmassnahmen führen würde, wenn wir die Deklarationspflicht einführen - also das, was bereits geltendes Recht ist. In den Bilateralen III, das kann ich namens der Kommission so festhalten, ist eine Ausnahme für die Deklarationspflichten ausgehandelt worden. In diesem Bereich kann die Schweiz also selber Bestimmungen festlegen. Was darüber hinausgeht, müsste mit der EU allerdings neu verhandelt werden; das noch der europarechtliche Kontext.

Wie erwähnt, die Kommission stimmte in der Gesamtabstimmung mit 8 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung für den indirekten Gegenvorschlag. Bei der Fristverlängerung der Volksinitiative waren wir selbstverständlich einstimmig.

Ich bitte Sie, diesen Kommissionsanträgen zu folgen. Zu den Anträgen in der Detailberatung werde ich nachher kurz noch Stellung nehmen.