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Suter Gabriela · Nationalrat · 2026-06-08

Suter Gabriela · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2026-06-08

Wortprotokoll

Diese Initiative ist der falsche Weg. Sie gaukelt vor, eine einfache Antwort auf komplexe energiepolitische Herausforderungen zu haben. Neue Atomkraftwerke sind keine Lösung für die Zukunft. Die Bevölkerung hat sich bewusst für die Energiewende entschieden, für den Ausbau erneuerbarer Energien, für mehr Effizienz und für Versorgungssicherheit ohne neue atomare Risiken. Der Wiedereinstieg in die Atomkraft würde diese Strategie torpedieren und neue Abhängigkeiten sowie Risiken schaffen. Ein modernes Energiesystem basiert auf dezentraler Produktion, Flexibilität, intelligenten Netzen und Speichern, nicht auf grossen, zentralen Kraftwerken mit langen Planungs- und Laufzeiten. Sowohl diese Initiative als auch der Gegenvorschlag weisen energiepolitisch in die Vergangenheit statt in die Zukunft.

Für den Fall, dass Sie dennoch auf den Gegenvorschlag eintreten wollen, beantrage ich Ihnen eine Ergänzung, um ihn zu verbessern. Mit meiner Minderheit beantrage ich Ihnen, der Bevölkerung in der Region, in der ein neues Atomkraftwerk gebaut werden soll, ein Mitentscheidungsrecht einzuräumen. Es geht dabei nicht um eine abstrakte institutionelle Frage, sondern um eine sehr konkrete: Wer trägt im Alltag die Risiken und im Ernstfall die Folgen eines Atomkraftwerks, und wer entscheidet darüber, wo ein neues AKW gebaut wird?

Rund um ein AKW gibt es sogenannte Notfallschutzzonen. Diese sind klar definiert. Zone 1 umfasst das unmittelbare Umfeld bis etwa 5 Kilometer rund um ein Atomkraftwerk. Zone 2 umfasst das Gebiet in einem Radius von rund 20 Kilometern. Die potenziellen Standorte sind keine menschenleeren Randregionen; es handelt sich um dicht besiedeltes Gebiet, in dem Menschen leben, arbeiten, ihre Kinder zur Schule schicken und ihre Zukunft planen. Es sind genau jene Regionen, die bei einem Reaktorunfall unmittelbar betroffen wären und rasch Schutzmassnahmen ergreifen müssten. Auch die vorsorgliche Verteilung von Jodtabletten in diesem Umkreis zeigt, dass wir es mit einer realen Risikovorsorge zu tun haben.

Vor diesem Hintergrund stellt sich eine einfache Frage: Reicht es, wenn über ein solch weitreichendes Projekt, über ein neues AKW, allein auf nationaler Ebene entschieden wird? Braucht es nicht gerade dort ein verbindliches Mitspracherecht, wo die Betroffenheit am grössten ist, ein Mitspracherecht derjenigen Bevölkerung, die über Jahrzehnte die Last tragen und mit der Gefahr eines Störfalls leben muss?

Ich bin klar der Ansicht: Wer diese Risiken über Jahrzehnte mitträgt, soll nicht nur angehört werden, sondern mitentscheiden können. Das ist kein Sonderrecht, sondern Ausdruck demokratischer Ausgewogenheit zwischen Verantwortung und Betroffenheit. Diesen Grundsatz kennen wir bereits aus anderen Bereichen der Energiepolitik. Im Energiegesetz wurde im Rahmen des Beschleunigungserlasses, auf Initiative der SVP-Fraktion notabene, in Artikel 14a festgehalten, dass bei Solar- und Windkraftanlagen die direkt betroffenen Gemeinden in die Entscheidfindung einbezogen werden. Dahinter steht der einfache Gedanke, dass Entscheidungen dort legitimiert werden sollen, wo die Menschen direkt betroffen sind.

Bei einem AKW ist diese Betroffenheit noch umfassender. Es geht nicht nur um lokale Eingriffe in Landschaft und Nutzung, nicht um Lärm und etwas Schattenwurf wie bei den Windkraftanlagen, sondern um sicherheitsrelevante Fragen mit potenziell grossräumigen und schwerwiegenden Auswirkungen. Wenn wir diesen Grundsatz ernst nehmen, dann muss er hier erst recht gelten.

Ich bitte Sie deshalb, meinem Minderheitsantrag zuzustimmen.