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preparatory:AB 375865

Würth Benedikt · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2026-06-08

Wortprotokoll

In dieser Form lag der Einzelantrag Broulis zu Artikel 14a Absatz 4 der Kommission nicht vor. Wir haben allgemein über die Frage diskutiert, die gewerbsmässige Einfuhr mit der privaten gleichzustellen. Insbesondere in der nationalrätlichen Kommission wurde darüber einlässlicher debattiert, und man ist zur Auffassung gelangt, dass der private Import letztlich nicht kontrollierbar ist. Wir haben vorhin das Beispiel des Absinths gehört. Man kann hier schon regulieren, aber man wird das technisch niemals wirklich vollzugspraktikabel umsetzen können; das zum Antrag Broulis.

Soll ich zum Antrag Müller Damian gerade auch zwei, drei Sätze sagen? Mit dem Antrag Müller Damian sollen verschiedene Kriterien ins Gesetz eingebaut werden. Diese Kriterien lehnen sich eigentlich an die vorhin von Kollege Germann zitierte Motion 20.4267 der WBK-S, "Deklaration von in der Schweiz verbotenen Produktionsmethoden", an. Dort ist klar, dass zu berücksichtigen ist, dass neue Deklarationspflichten klar definierbar, völkerrechtskonform und auch durchsetzbar sein müssen. Aus unserer Sicht ist die gesetzliche Umsetzung entsprechend vorzunehmen. Eine explizite Nennung scheint mir nicht zwingend, und den Punkt "zertifizierte Standards" finden Sie in Absatz 5 der Variante unserer Kommission. Wir wollen, dass das BLV entsprechende Zertifizierungsstellen bezeichnet und dass diese auch für den Vollzug und für die Umsetzung durch die Importeure massgeblich sein sollen.

In diesem Sinne: Wir haben das nicht explizit diskutiert oder entschieden, aber aufgrund der Diskussion in der Kommission würde ich meinen, dass die beiden Anträge nicht notwendig sind.