Müller Damian · Ständerat · 2026-06-08
Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2026-06-08
Wortprotokoll
Kollege Würth hat als Berichterstatter bereits seine Inputs gegeben. Ich möchte hier kurz darauf eingehen. Ich bin klar der Auffassung, dass man Gesetze nicht schlechter machen sollte, sondern dass man sie verschlanken sollte, wenn man schon die Möglichkeit dazu hat. Und damit begründe ich gerne meinen Antrag.
Seit dem 1.[NB]Juli 2025 ist die Kennzeichnung von Stopfleber, sprich Foie gras, Magret oder Confit, von zwangsgefütterten Gänsen oder Enten oder von Lebensmitteln mit diesen Produkten bei Inverkehrbringung auf Verordnungsstufe vorgeschrieben, und zwar in Anhang 2 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV); die Übergangsfrist beträgt zwei Jahre. Diese Tatsache macht eine zusätzliche Regelung auf Gesetzesstufe aus meiner bescheidenen Sicht schlicht und ergreifend überflüssig. Die beantragte Anhebung auf Gesetzesstufe birgt vielmehr die Gefahr in sich, dass ein Präjudiz für weitere Deklarationen geschaffen wird, die über die verbotenen Produktionsmethoden gemäss LGV hinausgehen, und dass gleichzeitig die Flexibilität der Verordnungsebene entscheidend untergraben wird.
Wenn wir das auf Gesetzesstufe anheben, bedeutet das klar, dass wir alle Anpassungen, die in Zukunft gemacht werden müssen, auch wieder im Gesetz machen müssen anstatt auf Verordnungsstufe. Deshalb bin ich der Auffassung, dass es sinnvoller wäre, diese Bestimmung weiterhin in Anhang 2 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung zu belassen. Dann kann das Departement gezielt dort Veränderungen vornehmen anstatt auf Gesetzesstufe. Deshalb habe ich diesen Antrag eingereicht. [GZ]
Ich bitte Sie, meinen Einzelantrag zu unterstützen.