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preparatory:AB 375909

Vincenz-Stauffacher Susanne · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2026-06-08

Wortprotokoll

Ich äussere mich in der verbleibenden Zeit noch kurz in Ergänzung der Ausführungen von Kollege Wasserfallen. Der indirekte Gegenvorschlag des Bundesrates ist maximal schlank. Er beschränkt sich auf die Aufhebung des Neubauverbots gemäss Artikel 12a des Kernenergiegesetzes - nicht mehr, aber auch nicht weniger.

Die verschiedenen Rückweisungsanträge verfolgen demgegenüber das Ziel einer eigentlichen Neuregelung der Energiepolitik. So soll vorab die Finanzierung geklärt werden, das will die Minderheit I (Wismer Priska), sollen energiepolitische Prioritäten zugunsten der Erneuerbaren festgelegt werden, das will die Minderheit II (Masshardt), oder sollen sonstige detaillierte Vorgaben gemacht werden, das wollen die Minderheiten III (Bäumle) und IV (Schlatter). Einige Minderheitsanträge wurden jetzt allerdings im Verlauf der Debatte zurückgezogen.

In diese Richtung gehen auch die zahlreichen Minderheitsanträge zu den Artikeln 12, 12a, 15 und 106 und der Minderheitsantrag für einen neuen Artikel 12b im Kernenergiegesetz. In ihrer Gesamtheit würden sie dazu führen, dass das Neubauverbot zwar aufgehoben würde, dies aber nur theoretisch. Die Vorgaben wären derart einschränkend, dass das Verbot genauso gut bestehen bleiben könnte.

Entscheidend ist aber etwas anderes. Selbstverständlich sind bei einem allfälligen Neubauprojekt Fragen der Finanzierung, des Modells bzw. Designs, der Sicherheit und der Entsorgung zu adressieren und auch zu klären. Diese haben sich aber am konkreten Projekt auszurichten - ich betone: am konkreten Projekt. Denn seien wir realistisch: Auch wenn das Neubauverbot aufgehoben wird, werden nicht am nächsten Tag die Bagger auffahren, um den Aushub für ein neues Kernkraftwerk vorzunehmen. Ein Projekt hat den vorgegebenen demokratischen Prozess zu durchlaufen, und insbesondere beim Rahmenbewilligungsverfahren können die Anliegen der Minderheiten berücksichtigt werden, selbstverständlich unter Berücksichtigung des Gebots der Verhältnismässigkeit.

Das Ganze ist auch eine Frage des Zeitpunkts. Als FDP-Liberale Fraktion wurden wir nun verschiedentlich auf unser Positionspapier "Weniger Polemik, mehr Strom" angesprochen. Dannzumal waren die Erneuerbaren noch nicht wirklich auf dem Weg; das wissen wir alle. Das war vor rund fünf Jahren. Wir stehen heute mit den Rahmenbedingungen für die Erneuerbaren an einem ganz anderen Punkt. Sie wissen hier drin, wie viel wir legiferiert haben. Die Rahmenbedingungen sind gesetzt. Jetzt geht es um die Umsetzung, um den Vollzug dieser Rahmenbedingungen. Darum ist jetzt auch der Zeitpunkt gekommen, um die Technologieneutralität und die Technologieoffenheit, für die wir als Freisinnige immer eingestanden sind, zu verwirklichen, indem dieses Neubauverbot aufgehoben wird.

In diesem Sinne bitte ich Sie, mit uns zusammen die Nein-Parole zur Blackout-Initiative gutzuheissen, aber gleichzeitig auch den indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates in seiner Schlichtheit, wenn ich das so sagen darf, zu genehmigen und Ihre zum Teil berechtigten Anliegen dann im Rahmen eines konkreten Projekts anzubringen.