Matter Thomas · Nationalrat · 2026-06-09
Matter Thomas · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2026-06-09
Wortprotokoll
Worum geht es bei dieser parlamentarischen Initiative? Bekanntlich verbietet das geltende Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) sämtlichen öffentlich-rechtlichen wie auch privaten Programmanbietern jede politische Werbung. Wie Sie wissen, haben wir über den Sinn oder Unsinn dieser Regelung im Parlament schon mehrmals debattiert. Inkonsequenterweise ist demgegenüber die politische Werbung im Print- und Online-Bereich zulässig. Die Ungleichbehandlung von privaten Rundfunkanbietern und privaten Print- und Online-Anbietern scheint mir mit logischen Argumenten nicht nachvollziehbar.
Ich meine, dass die Zulassung von Werbung mit politischem Inhalt - selbstverständlich immer im Rahmen der Absicht des Gesetzgebers gemäss den Artikeln 4 und 5 RTVG, also unter Beachtung der Grund- und Menschenrechte, der öffentlichen Sicherheit, des Jugendschutzes usw. - eine Lücke im hart umkämpften Werbemarkt schliessen würde. Ich weiss von diversen Unternehmern im privaten Radio- und Fernsehbereich, die immerhin auch eine wichtige Funktion als Arbeitgeber einnehmen, wie ungleich lang ihre wirtschaftlichen Spiesse gegenüber den öffentlich-rechtlichen Sendern sind. Bei Freigabe der politischen Werbung im Sinne der Wettbewerbsfähigkeit wären die Privaten in der Lage, teilweise überlebenswichtige Zusatzeinnahmen zu erzielen.
Für die öffentlich-rechtlichen Radio- und Fernsehsender mag das Verbot von politischer Werbung Sinn machen. Für die privaten Fernsehsender und Privatradios besteht für dieses Verbot aber kein ersichtlicher Grund. Sie sollten vielmehr in dieser Hinsicht gleich wie die ebenfalls privatwirtschaftlich organisierten Online- und Printmedien behandelt werden. Ich beurteile es heute als eine geradezu staatspolitische Aufgabe, den privaten Medienanbietern bessere wirtschaftliche Perspektiven anzubieten, ihr längerfristiges Überleben zu sichern und damit dem Gedanken des Wettbewerbs auch im Rundfunkbereich Rechnung zu tragen.
Daneben gilt es, auch noch ein anderes Problem zu beachten. Wir müssen uns bewusst sein, dass das Verbot der Werbung für politische Parteien für Radio und Fernsehen im klaren Widerspruch zu Artikel 16, "Meinungs- und Informationsfreiheit", der Bundesverfassung steht. Begründet wird das Verbot mit dem angeblichen Effekt, wonach sonst wirtschaftlich Mächtige die demokratische Willensbildung einseitig beeinflussen. Auch wird befürchtet, dass die Rundfunkveranstalter ihre Unabhängigkeit verlieren könnten. Dies scheint mir überhaupt nicht stichhaltig, denn erstens geht man von einer verfehlten Käuflichkeit unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger aus, und zweitens müsste man mit derselben Begründung die politische Werbung auch im Internet, im Print und in den sozialen Netzwerken grundsätzlich verbieten. Gerade angesichts der immer stärkeren Konvergenz der verschiedenen Medienkanäle macht das Werbeverbot für private Radio- und Fernsehveranstaltungen keinerlei Sinn mehr.
Ich ersuche Sie darum, dieser parlamentarischen Initiative Folge zu geben bzw. der Mehrheit zu folgen, sodass die privaten Rundfunkanbieter im Werbebereich den privaten Online- und Printanbietern gleichgestellt werden.