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Stark Jakob · Ständerat · 2026-06-09

Stark Jakob · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2026-06-09

Wortprotokoll

Die Erläuterungen des Bundesrates zu den Volksabstimmungen, das sogenannte Abstimmungsbüchlein - ich habe es hier mitgenommen -, haben für Volksabstimmungen eine überragende Bedeutung. So orientierten sich vor der Volksabstimmung vom 8.[NB]März 2026, als auch über die Individualbesteuerung abgestimmt wurde, nicht weniger als 89 Prozent der Stimmenden im Abstimmungsbüchlein. Kein Informations- oder Werbemedium verzeichnete einen höheren Nutzungswert. Dieser hohe Nutzungswert des Abstimmungsbüchleins zeigt das grosse Vertrauen der Stimmberechtigten in eine objektive Information. So steht es auch im Bundesgesetz über die politischen Rechte, das die Grundsätze Vollständigkeit, Sachlichkeit, Transparenz und Verhältnismässigkeit postuliert.

Ich werde im Folgenden kurz ausführen, weshalb diese Grundsätze nach meiner Einschätzung bei den Ausführungen über die Individualbesteuerung verletzt worden sind. Mir geht es dabei nicht nur um diese Vorlage. Es geht mir auch darum, die Bundeskanzlei und den Bundesrat für die staatspolitische Notwendigkeit einer objektiven Information zu sensibilisieren und sie davon abzuhalten, dem allgemeinen und weltweiten Trend in allen Demokratien zu folgen, bei der Abfassung und Gestaltung von Regeln, Abläufen und Informationen politisch zu denken und zu handeln - das ist gefährlich. Ich äussere mich nur zur Kurzempfehlung des Abstimmungsbüchleins auf den Seiten 14 und 15, wo das Wichtigste zusammengefasst ist.

Was sind die Hauptbotschaften? Erstens: "Heute werden Ehepaare gemeinsam besteuert und unverheiratete Paare individuell." Zweitens: "Das Gesetz über die Individualbesteuerung sorgt dafür, dass Verheiratete und Unverheiratete steuerlich gleichbehandelt werden." Das sind die zwei Hauptaussagen. Jetzt kommt meine Kritik: Es fehlt jeder Hinweis, dass diese Aussagen nur die direkte Bundessteuer betreffen und dass infolge der Bundesgerichtsurteile von 1984 und 1994 alle Kantone die Heiratsstrafe ganz oder teilweise abgeschafft haben. Es fehlt zudem jeder Hinweis, dass die Kantone für den Steuerbezug zuständig sind und fünf Sechstel aller Steuererträge von natürlichen Personen in den Kantonen, Städten und Gemeinden bleiben. Schliesslich fehlt auch jeder Hinweis darauf, dass die Kantone über das Steuerharmonisierungsgesetz gezwungen werden, auf die Individualbesteuerung umzustellen, obwohl sie die Heiratsstrafe bei ihren Steuern bereits ganz oder teilweise abgeschafft haben - mit entsprechendem technischen und personellen Aufwand.

Die Rechnung mit dieser einseitigen Information und der Formel "Individualbesteuerung gleich Abschaffung der Heiratsstrafe" ist aufgegangen. Die Volksabstimmung ergab ein Ja. Die Vox-Analyse bestätigt diesen Sachverhalt. Ich zitiere aus Seite 57 dieser Vox-Analyse: "Bei den Pro-Argumenten fand die Aussage, wonach es richtig sei, dass Verheiratete und Unverheiratete mit gleichem Einkommen gleich besteuert werden, die breiteste Zustimmung: 80 Prozent aller Stimmenden stimmten dieser Aussage zu."

Im Gegensatz zum Bundesrat komme ich weiterhin zum Schluss, dass in diesem Bundesbüchlein, in dieser Abstimmungsbotschaft des Bundesrates die Grundsätze der Vollständigkeit und der Verhältnismässigkeit nicht eingehalten worden sind. Die Verlockung war zu gross, dank einer stark vereinfachenden, kaum differenzierten Information von der überwältigenden Zustimmung zur Abschaffung der Heiratsstrafe profitieren zu können. Herr Bundeskanzler, ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.