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Müller-Altermatt Stefan · Nationalrat · 2026-06-09

Müller-Altermatt Stefan · Nationalrat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2026-06-09

Wortprotokoll

Wir befinden uns in der zweiten Differenzbereinigungsrunde der Revision des Strahlenschutzgesetzes, und wir haben als Erstrat noch zwei Differenzen zum Ständerat zu behandeln. Die Kommission hat heute früh getagt und beantragt Ihnen, eine Differenz auszuräumen und eine aufrechtzuerhalten.

In Artikel 24b geht es um die Kostentragung der Sanierungsmassnahmen für mit Radioaktivität aus natürlichen Quellen kontaminierte Standorte. Der Bundesrat hatte in seinem Entwurf eine Sanierungspflicht in Abhängigkeit von einer gewissen Strahlenexposition vorgesehen. Der Ständerat hat dies für die natürliche Radioaktivität gestrichen. Ihre Kommission beantragt Ihnen nun, sich dem Ständerat anzuschliessen. Die Minderheit Vincenz will es nochmals mit einem Kompromiss versuchen. Sie beantragt, zwar eine Sanierungspflicht gesetzlich zu verankern, sie will die Regelung der Kostentragungspflicht aber dem Bundesrat übertragen.

Die Kommission ist mit 12 zu 11 Stimmen der Meinung, dass eine solche Bestimmung keinen Mehrwert bringt. Sie beantragt Ihnen deshalb, sich dem Ständerat anzuschliessen. Es ist dabei aber zu erwähnen, dass bereits heute basierend auf der Strahlenschutzverordnung Sanierungen verlangt werden können. Es war der Wunsch, diese geltende Praxis gesetzlich zu verankern. Das tun wir mit dem Antrag der Kommission und mit dem Beschluss des Ständerates nun nicht. Das heisst selbstverständlich nicht, dass wir damit hinter das geltende Recht gehen wollen. Es sollen nach wie vor, halt auf Grundlage der Verordnung, Sanierungen verlangt werden können. Die Zuständigkeit für die Umsetzung dieser Praxis soll bei den Kantonen bleiben.

Schliesslich haben wir noch eine Differenz zum Ständerat in Artikel 44 Absatz 2, wo es um die Strafen bei Übertretungen dieses Gesetzes geht. Der Bundesrat hat vorgesehen, dass auch die fahrlässige Tatbegehung strafbar sein soll. Er hat aber eine Bagatellklausel eingeführt, um leichte Fälle abzufedern.

Der Ständerat ist hier seiner generellen Linie gefolgt, im Nebenstrafrecht sämtliche fahrlässig begangenen Delikte abzuschaffen. Er hat auch in der zweiten Runde daran festgehalten.

Ihre Kommission hingegen will mit 14 zu 9 Stimmen am Entwurf des Bundesrates und am Beschluss des Nationalrates festhalten. Grund für das Festhalten ist die Inkonsistenz, welche sich aus diesem Beschluss ergeben würde. Eine fahrlässige Begehung gemäss Umweltschutzgesetz würde gebüsst. Eine fahrlässige Begehung gemäss Strahlenschutzgesetz würde hingegen nicht gebüsst. Beispiel: Ein Hausbesitzer entsorgt bei der Haussanierung Asbest unsachgemäss. Er wird gebüsst. Ein wissenschaftlicher Mitarbeiter eines Labors schmeisst ein Strahlenschutzmessgerät mit radioaktivem Material fahrlässigerweise in den Müll. Er wird nicht gebüsst. Selbst wenn das Vergehen gemäss Strahlenschutzgesetz massiv schwerwiegender wäre als jenes gemäss Umweltschutzgesetz, würde es dabei bleiben; es spielt keine Rolle. Es gibt eine Busse nicht nach der Schwere des Delikts, sondern nach der gesetzlichen Grundlage. Das ist keine gute Gesetzgebung.

Wenn schon Fahrlässigkeit im Nebenstrafrecht abschaffen, dann mit einem Sammelerlass, zumal gerade im Fall des Strahlenschutzgesetzes 95 Prozent der Delikte fahrlässig begangen werden. Die Inkonsistenz der Gesetzgebung wäre also massiv. Deshalb empfiehlt Ihnen die Kommission mit 14 zu 9 Stimmen, am Entwurf des Bundesrates und am Beschluss des Nationalrates festzuhalten.

Insgesamt empfehle ich Ihnen also im Namen der Kommission, eine Differenz zum Ständerat auszuräumen und eine aufrechtzuerhalten - "fair enough".