Rossi Viktor · 2026-06-09
Rossi Viktor · Bern · 2026-06-09
Wortprotokoll
Geschätzter Herr Ständerat Stark, der Bundesrat teilt uneingeschränkt Ihre Auffassung, dass die Abstimmungserläuterungen von zentraler Bedeutung sind. Sie haben es gesagt: Wir führen regelmässig Vox-Analysen durch, auch um zu schauen, wo sich die Abstimmenden informieren. Regelmässig erhalten wir die Rückmeldung, dass sich über 80 Prozent unserer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger anhand des Abstimmungsbüchleins informieren.
Der Gesetzgeber hat dem Bundesrat einen komplexen Auftrag erteilt, was die Abstimmungserläuterungen angeht. Der Bundesrat muss die Stimmberechtigten vor einer Abstimmung informieren; er muss die Haltung von Bundesrat und Parlament vertreten. Diese Informationen müssen vollständig, sachlich, transparent und verhältnismässig sein; Sie haben es aufgezählt. Die Erläuterungen müssen kurz sein; auch das steht im Gesetz. Diese Abstimmungserläuterungen bilden dann jeweils auch das inhaltliche Rückgrat der Informationstätigkeit unseres Bundesrates.
Sie haben den Abschnitt "In Kürze" zitiert und erwähnt. Sie alle wissen, dass das Abstimmungsbüchlein pro Vorlage aus vier Teilen besteht. Der erste Teil trägt, wie Sie richtig erwähnt haben, den Titel "In Kürze". Dann gibt es den zweiten Teil, "Im Detail". Es folgt der dritte Teil mit den Argumenten des Referendums- bzw. des Initiativkomitees. Der vierte Teil enthält die Argumente des Bundesrates und des Parlamentes. Der Abschnitt "In Kürze" und die Seite mit den Empfehlungen, die ebenfalls zu diesem Abschnitt gehören, dienen der schnellen Orientierung. Die Empfehlungen in diesem Teil dürfen nicht länger als sechs Zeilen sein.
Diese gebotene Kürze für den Teil "In Kürze" zwingt den Bundesrat, sich auf den wesentlichen Aspekt einer Vorlage zu konzentrieren. Im Fall der Abstimmung zur Individualbesteuerung vom 8.[NB]März waren dies die steuerliche Gleichbehandlung von Verheirateten und Unverheirateten sowie die Abschaffung der Heiratsstrafe und des Heiratsbonus. Wie unterschiedlich die steuerliche Belastung in den Kantonen ist - das sprechen Sie ja an, geschätzter Herr Ständerat Stark -, legte der Bundesrat in den Abstimmungserläuterungen im Abschnitt "Im Detail" dar. Zudem - auch dies ist Teil des Abstimmungsbüchleins - erhalten die Referendumskomitees jeweils Platz für ihre Argumente. Im vorliegenden Fall hielten bekanntlich zehn Kantone, welche das Kantonsreferendum gegen das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung ergriffen hatten, im Abstimmungsbüchlein unter anderem Folgendes fest: "Die Kantone haben auf Ebene der Kantonssteuern längst wirksame Massnahmen umgesetzt, um die sogenannte Heiratsstrafe erfolgreich zu korrigieren."
In diesem Sinne halte ich zusammenfassend fest, dass die Abstimmungserläuterungen zum Bundesgesetz über die Individualbesteuerung aus Sicht des Bundesrates die gesetzlichen Vorgaben erfüllen.