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Schilliger Peter · Nationalrat · 2026-06-09

Schilliger Peter · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2026-06-09

Wortprotokoll

Vorab eine Information zu meiner Interessenbindung: Ich bin Mitglied des Vorstands des Nuklearforums Schweiz.

Aus meiner Sicht sind neue Kernkraftwerke Teil der Lösung für eine sichere Stromversorgung der Schweiz, da der Stromverbrauch bis 2050 deutlich steigen wird. Der Verzicht auf fossile Energien zur Elektrifizierung und die starke Erweiterung der Digitalisierung bis hin zur starken Anwendung der künstlichen Intelligenz erhöhen den Bedarf an zuverlässiger emissionsarmer Bandenergie. Eine langfristig tragfähige Energiepolitik muss aus meiner Sicht deshalb alle emissionsarmen Technologien einbeziehen, zu welchen ohne Zweifel Wasser-, Sonnen-, Wind-, aber auch Kernenergie zählen.

Im indirekten Gegenentwurf - ich spreche nur zu diesem - macht der Bundesrat den Vorschlag, dass Rahmenbewilligungen für die Erstellung von Kernkraftwerken nicht mehr verboten sein sollen. Der Gegenentwurf sagt nicht mehr und nicht weniger. Die Auflagen für die Erteilung einer Rahmenbewilligung waren bereits bisher gesetzlich geregelt. Sie beinhalten unter anderem die Sicherstellung des Schutzes von Mensch und Umwelt, ein Konzept für die Stilllegung, den Nachweis für die Entsorgung und neu, gemäss nicht bestrittenem Beschluss des Ständerates, die gesicherte Finanzierung für den Bau und den Betrieb. Zu dieser Finanzierungsfrage mache ich gerne einige Ausführungen.

Von den Gegnern wurde mehrfach auf den Mitbericht der Finanzkommission hingewiesen. Ich bin Mitglied dieser Finanzkommission und muss den Hinweis machen, dass der Bericht nur mit einer knappen Mehrheit von 13 Stimmen beschlossen wurde. Die Minderheit verschliesst sich der finanziellen Frage nicht. Jedoch ist diese zu klären, wenn bekannt ist, wo und mit welcher Technologie gebaut werden soll. In diese Gesamtbetrachtung sind nicht nur die Kosten der Energiebereitstellung, sondern auch die Kosten für die Infrastruktur mit einzubeziehen. Im zeitlichen Umfeld der Beratung der Finanzkommission erschien der Bericht der Axpo. Dieser sagt aus, dass unter dem Einbezug aller Kosten und unter den gleichen Spielregeln ein Ersatzkernkraftwerk an einem bisher betriebenen Standort vermutlich die kostengünstigste Version für die abgesicherte Stromversorgung darstellen würde. Da sich die Axpo in den vergangenen Jahren eher kritisch zu einer Investition in neue Kernkraftwerke äusserte, konnte dieser Bericht als eher überraschend gewertet werden.

Wer eine Rückweisung wegen einer fehlenden Darstellung der Finanzierung beschliesst, spielt meiner Meinung nach auf Zeit - daran halte ich fest. Denn im Gegensatz zur Initiative räumt der Gegenentwurf nur die Möglichkeit ein, einen Antrag für eine Rahmenbewilligung einzureichen. Die finanzielle Frage muss dann im Rahmen der Projektentwicklung zwingend geklärt werden.

Ich halte nochmals fest: Der vom Bundesrat unterbreitete Gegenvorschlag ist keine Zusage zum Bau neuer Anlagen, sondern ein notwendiger Schritt hin zu einer offenen, faktenbasierten und sicheren Energiezukunft. Die Aufhebung des Verbots ermöglicht demokratische Entscheide über einzelne Projekte. Damit hat das Volk weiterhin das letzte Wort. Die Rückkehr zur Technologieoffenheit schafft verlässliche Rahmenbedingungen für Investitionen, Forschung und den Langzeitbetrieb der bestehenden Anlagen. Die Aufhebung des Technologieverbots schafft Planungssicherheit, stärkt die demokratische Mitsprache und ermöglicht eine vorausschauende Energiepolitik.