Schiesser Fritz · Ständerat · 2000-03-22
Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-03-22
Wortprotokoll
Gemäss Rechtsprechung des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes können Personen, die an die Schweigepflicht gebunden sind, nicht vom gesetzlichen Vertreter und auch nicht von anderen anmeldungsberechtigten Dritten mit Wirkung für den urteilsfähigen Versicherten von dieser Schweigepflicht entbunden werden. Angehörige, die vom Versicherten eine Leistung "ableiten", sind selber Leistungsansprecher, deshalb dieser etwas unschöne Begriff. Der Nationalrat hat diese notwendige, wenn auch sprachlich unschöne Präzisierung vorgenommen.
Ich bitte um Zustimmung zum Nationalrat.