Michel Matthias · Ständerat · 2026-06-09
Michel Matthias · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2026-06-09
Wortprotokoll
Die nun vorgelesene Liste ist fast länger als mein kurzes Votum. Nicht, dass die Standesinitiativen und die Motionen nicht berechtigt wären, aber sie datieren einige Jahre zurück und sind heute überholt.
Mit der Motion Fivaz Fabien wird gefordert, die Lücken zu schliessen, die sich aufgrund des Ausschlusses der Schweiz aus dem EU-Rahmenprogramm Horizon ergeben. Wir waren jahrelang ausgeschlossen; Sie kennen die Situation. Auch die Motion 22.3375 der WBK-N knüpft an den Horizon-Ausschluss an und fordert für die Schweiz quasi ein Alternativprogramm, ein Gegenprogramm, ein umfassendes Programm, um weltweit die besten Forschenden und Start-ups anzuziehen. Das ist in Kürze das analoge Anliegen beider Motionen.
Unsere Kommission behandelte diese Motionen im Nachgang zu unseren Beratungen zum Paket Schweiz-EU. Wir kommen zum Schluss, dass beide Motionen aus der damaligen Zeit heraus nachvollziehbar sind und auch unterstützungswürdig waren. Sie sind heute aber überholt. Sie kennen die Geschichte: Mitte März hat der Bundesrat das EU-Vertragspaket zuhanden des Parlamentes verabschiedet. Wir sind in den Kommissionen an der Beratung. Dazu gehört der Bundesbeschluss 1, der berühmte Stabilisierungsteil. Dieser Bundesbeschluss bildet zusammen mit den ratifizierten Abkommen nun auch die Grundlage für die Assoziierung an Horizon Europe für die Periode von 2028 bis 2034.
Mit der künftig möglichen Assoziierung zusammen mit der gelungenen rückwirkenden Assoziierung ab 1.[NB]Januar 2025, die von der Kommission unterstützt wird, ist die Ausgangslage also eine grundlegend andere als zum Zeitpunkt der Einreichung beider Motionen. Damals war der Zugang zu Bereichen wie Quantentechnologie, Weltraumforschung und digitale Schlüsseltechnologien fast unmöglich oder sehr erschwert. Heute sind die Anliegen durch die erwähnten Veränderungen, durch die Assoziierung, materiell erfüllt. Anders gesagt, es gibt keinen unmittelbaren Handlungsbedarf, weil wir keine Horizon-Lücke haben. Sollte dereinst aufgrund von Parlaments- oder Volksbeschlüssen eine Horizon-Beteiligung nicht oder nicht mehr möglich sein, wäre die Situation neu zu beurteilen.
Dass uns der Bereich Forschung und Innovation am Herzen liegt, haben wir in der Beratung zum Entlastungspaket bewiesen. Der Bundesrat wollte bei den Forschungsinstitutionen in der Finanzplanung etwas stärker kürzen. Wir haben da etwas weniger stark gebremst. Das war, Sie mögen sich erinnern, eine wichtige Debatte für den Forschungs- und Innovationsplatz Schweiz. Aus diesen Gründen beantragt die Kommission einstimmig die Ablehnung beider Motionen.
Aufgrund der gemeinsamen Beratung werde ich kurz noch etwas zu den Standesinitiativen sagen; sie wurden vom Vizepräsidenten erwähnt. Die praktisch gleichlautenden Standesinitiativen verlangen vom Bund, die notwendigen Schritte zu unternehmen, damit die Schweiz vollumfänglich am EU-Forschungsprogramm Horizon teilnehmen kann. Die Kommission beantragt einstimmig auch das Abschreiben der Standesinitiativen. Die Stossrichtung unterstützen wir auch hier. Wir stellen uns materiell hinter dieses Ansinnen, wir haben es auch bei allen unseren Tätigkeiten immer unterstützt. Wir nahmen damals, es ist schon Jahre her, die ersten zwei Standesinitiativen sogar zum Anlass, eine eigene Gesetzesgrundlage für einen sogenannten Horizon-Fonds zu schaffen. Dieser hätte dazu gedient, eine stabile Ersatz- und Übergangsfinanzierung zu schaffen. Aufgrund der Dynamik der Verhandlungen und der nun vorliegenden Vorlagen, ich habe das EU-Paket erwähnt, hat sich die Situation auch hier verändert.
Dann ist noch das EU-Programmabkommen zu erwähnen, ich habe es vorhin kurz sinngemäss erwähnt. Das Programmabkommen ermöglicht uns seit Januar 2025 eine rückwirkende Assoziierung an Horizon.
Schliesslich - Sie werden es nächste Woche bei den Nachtragskrediten nochmals hören - hat sich unsere Kommission positiv zum Nachtragskredit für die EU-Forschungsprogramme geäussert. Wir hoffen, Sie tun das dann ebenso.
Entsprechend kommt die Kommission abschliessend zu folgenden Schlüssen:
1.[NB]Die vom Bundesrat vorgelegten Ergebnisse der Verhandlungen mit der EU und die entsprechenden Bundesbeschlüsse ermöglichen eine künftige Vollassoziierung an das Horizon-Paket, was wir lebhaft unterstützen.
2.[NB]Abschliessende Entscheide zu diesen Programmbeteiligungen im Rahmen des Gesamtpakets liegen beim Parlament und allenfalls beim Volk.
3.[NB]Betreffend das materielle Ziel der Standesinitiativen haben wir nun einen Erlassentwurf, den Bundesbeschluss 1, und damit sind gemäss Parlamentsgesetz auch die Kriterien für eine Abschreibung formal-rechtlich erfüllt.
Last, but not least sind die Standesinitiativen durch die vorzeitige und rückwirkende Assoziierung mit der Unterzeichnung des EU-Programmabkommens materiell erfüllt.
Vor diesem Hintergrund können wir die Standesinitiativen heute abschreiben, was Ihnen die Kommission einstimmig beantragt.