Rösti Albert · Bundesrat · 2026-06-10
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2026-06-10
Wortprotokoll
Diese Vorlage zu den Stromnetzen wird, nachdem wir bereits eine Beschleunigungsvorlage für Produktionsanlagen und das Stromgesetz verabschiedet haben, als letzter Mosaikstein bei der Förderung der Erneuerbaren eingesetzt, damit die Integration schneller geht. Das ist auch bei den Stromnetzen sehr wichtig. Ziel ist es, die Verfahren für den Sanierungsersatz und die Ausbauten im Stromnetz zu vereinfachen und zu beschleunigen.
Die Erneuerung des Übertragungsnetzes ist auch eine Frage der Versorgungssicherheit. Über 60 Prozent der Anlagen des Übertragungsnetzes sind zwischen 50 und 80 Jahre alt und müssen in den kommenden Jahren zwingend erneuert oder ersetzt werden. Gleichzeitig steigt der Bedarf an Netzkapazitäten durch die Dekarbonisierung, die zunehmend dezentrale Stromproduktion und die Anbindung von Erzeugungsanlagen von erneuerbarem Strom deutlich.
Diese Umstände führen zu einer Zunahme der Anzahl Stromleitungsprojekte und der damit verbundenen Verfahren. Trotz bereits erfolgter Massnahmen sind die Bewilligungsverfahren nach wie vor oftmals langwierig. Vor diesem Hintergrund müssen die Verfahren im Bereich der Stromnetze zwingend beschleunigt werden. Der Bundesrat hat dies bereits getan, indem er die zuständige Verordnung angepasst und Massnahmen auf Verwaltungsebene, soweit dies möglich gewesen ist, schon beschleunigt umgesetzt hat.
Hier kommt jetzt ergänzend die Anpassung des Gesetzes hinzu. Die Vorlage sieht insbesondere Folgendes vor:
Es geht im ersten Punkt, als eine der Hauptmassnahmen, um den Wegfall des Sachplanverfahrens bei der Sanierung bestehender Leitungen des Übertragungsnetzes. Der Wegfall des Sachplanverfahrens ist ein wichtiger Ansatz, der im Nationalrat unbestritten war. Sanierungs- und Ersatzvorhaben bei Höchstspannungsleitungen können künftig auf der bestehenden Trasse oder unmittelbar daran angrenzend realisiert werden, ohne dass ein neues Sachplanverfahren durchgeführt werden muss, sofern dem kein überwiegendes Schutzinteresse entgegensteht.
Im zweiten Punkt geht es um einen Vorrang des Übertragungsnetzes - das ist das vom Kommissionssprecher bereits erwähnte nationale Interesse -: Anlagen des Übertragungsnetzes bleiben von nationalem Interesse. Neu soll dieses Interesse anderen nationalen Interessen aber grundsätzlich vorgehen. Hier wurde der Begriff "grundsätzlich" aus dem Beschleunigungserlass auch in Bezug auf die Produktion übernommen. Zentral dabei ist, dass die Interessenabwägung weiterhin erforderlich bleibt, um zu prüfen, ob der grundsätzliche Vorrang zum Tragen kommt. Im Einzelfall kann sich ergeben, dass andere Schutzinteressen überwiegen. Ausdrückliche Ausnahmen vom Vorrang bestehen insbesondere bei Mooren und Moorlandschaften, Biotopen von nationaler Bedeutung sowie Wasser- und Zugvogelreservaten.
Der dritte Punkt ist die Vereinfachung beim Bau von Transformatorenstationen. Der Bau von Transformatorenstationen ausserhalb der Bauzone wird wesentlich vereinfacht. Sie gelten unter klaren Voraussetzungen als standortgebunden. Damit entfällt die Standortevaluation, womit ein wichtiges Anliegen der Verteilnetzbetreiber aus der Vernehmlassung aufgenommen wird.
Der vierte Punkt ist die Straffung der bundesinternen Koordination. Falls es im Rahmen von Plangenehmigungsverfahren bundesintern zu Differenzen kommt, soll anstelle eines formellen Bereinigungsgesprächs künftig ein Bereinigungsversuch innerhalb von 30 Tagen genügen. Kommt keine Einigung zustande, entscheidet die Leitbehörde - unabhängig davon, ob die Differenz wesentlich ist. Dies und weitere Vorgaben an die Kantone und an die Gerichte sollen die Verfahren beschleunigen.
Und schliesslich der letzte und fünfte Hauptpunkt: die vorzeitige Besitzergreifung. Für die Realisierung von elektrischen Anlagen soll dem Enteigner künftig das Recht zur vorzeitigen Besitzergreifung von Gesetzes wegen zustehen. Damit können Verzögerungen in der baulichen Realisierung vermieden werden.
Der Nationalrat ist bei der Beurteilung der Vorlage dem Bundesrat in weiten Teilen gefolgt und hat die Vorlage punktuell angepasst. Ihre Kommission - und dafür danke ich - hat ebenfalls diesen Weg beschritten und die Vorlage in weiteren Teilen ergänzt. Wir werden bekanntlich in der Detailberatung darauf zurückkommen. Ich kann bereits an dieser Stelle sagen, dass der Bundesrat dort, wo Ihrerseits keine Minderheitsanträge gestellt werden, selbst auf einen Antrag verzichten wird und dann allenfalls in der Differenzbereinigung das eine oder andere aufgreifen wird, wenn bis zum Schluss Differenzen bestehen bleiben.
Ich bitte Sie im Namen des Bundesrates, auf die Vorlage einzutreten.