Schwander Pirmin · Ständerat · 2026-06-10
Schwander Pirmin · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2026-06-10
Wortprotokoll
Zu meinen Interessen: Ich war in den letzten dreissig Jahren und bin noch immer Anlaufstelle für viele Grundeigentümer, deren Land mit einer Freileitung belastet ist - Grundeigentümer wie Baulandbesitzer, Gemeinden, Korporationen, aber auch Landwirte. Ein aktuelles, Ihnen vielleicht bekanntes Beispiel ist Rothenthurm, wo es um einen längeren Abschnitt geht.
Ich bin ja nicht in der Kommission. Ich bin dem Kommissionssprecher dankbar für die klare Darlegung dieser fünf Punkte. Das hat mir die Augen noch mehr geöffnet, um zu sehen, was diese fünf Punkte bedeuten.
Bei einem Punkt muss ich widersprechen. In diesen dreissig Jahren haben wir von Technischen Hochschulen sehr viele Gutachten verlangt, und diese sind auch gemacht worden. Heute von Mehrkosten zu reden, ist aus meiner Sicht eine Mär. Ich weiss nicht, ob Sie diese Gutachten in der Kommission auch begutachtet haben. Es gibt Erfahrungen aus Deutschland: Dort hat man den Stromverlust aus der Freileitung mit dem geringeren Stromverlust aus der Verkabelung verglichen und das volkswirtschaftlich berechnet, und man kommt klar zum Schluss, dass das überhaupt keine Mehrkosten ergibt. Das sind nicht meine Berechnungen, das sind Berechnungen von Technischen Hochschulen. Ich gehe mal davon aus, die verstehen, wie man das rechnet. Diesen Punkt muss ich hier entsprechend klar zurückweisen.
Ein Punkt noch: Man bekommt den Eindruck, es habe in der Vergangenheit Probleme mit Einsprechern und Grundeigentümern gegeben. Auch das muss ich relativieren. In mindestens 50 Prozent der Fälle sind das Problem die Netzbetreiber - und es ist nicht nur Swissgrid, es gibt noch andere Unternehmen, die Netzbetreiber sind. In mindestens 50 Prozent habe ich die Netzbetreiber als stur und arrogant erfahren, mit null Toleranz, null Kooperation und null Kompromissbereitschaft. Treten die Netzbetreiber gegenüber einem Grundeigentümer so auf - auch gegenüber Interessenvertretern des Landschaftsschutzes -, kommen sie natürlich nicht weiter, das muss ich mit aller Deutlichkeit sagen. Das ist immer das Erste, womit ich Mühe habe, wenn ich in eine Verhandlung gehe und spüre, dass die Gegenseite nicht bereit ist, auf Augenhöhe zu diskutieren. Das ist meine Ausgangslage.
Jetzt komme ich auf das Bauland zu sprechen und habe eine wichtige Frage an den Bundesrat. Ich stelle fest, dass erste Gerichtsentscheide, teilweise gestützt vom Bundesgericht, Folgendes besagen: Ja, wir müssen keine volle Entschädigung aussprechen, wir können auch eine Teilenteignung machen. Bei entsprechenden Freileitungen braucht es nicht die volle Entschädigung; man kann trotzdem bauen, weil die Aussicht durch die Leitungen nicht verbaut wird, man die Aussicht immer noch sehen kann.
Die Gerichte argumentieren dahin gehend, dass die Grundeigentümer, gestützt auf das nationale Interesse, auch gewisse Nachteile in Kauf nehmen müssen. Gewisse Nachteile, das bedeutet konkret: weniger Entschädigung. Hier ist meine Frage: Ist das die Auffassung in dieser Vorlage, dass wir nicht mehr von vollen Entschädigungen und nur noch von Teilenteignungen sprechen?