Rösti Albert · Bundesrat · 2026-06-10
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2026-06-10
Wortprotokoll
Diese Neuerung bzw. Ergänzung sieht der Bundesrat kritisch. Ihre Kommission möchte mit dem neuen Artikel 16 Absatz 6bis den Ausbau des Verteilnetzes im Sachplanverfahren anders regeln. Dabei sollen Anlagen des Verteilnetzes bis 36 Kilovolt unter den genannten Voraussetzungen nachträglich genehmigt werden. Das wäre ein neues, aus unserer Sicht umstrittenes Element in der Vorlage. Wir lehnen es aus verschiedenen Gründen ab.
Erstens scheint uns der Nutzen des Beantragten begrenzt. Auch bei einer nachträglichen Genehmigung müssen die Netzbetreiber vollständige technische, sicherheitsrelevante, umweltrechtliche und raumplanerische Unterlagen vorlegen. Es gibt also keinen kleinen Aufwand.
Zweitens geht es nicht nur um erdverlegte Leitungen, es geht auch um Transformatorenstationen, die Lärm verursachen. Nachbarn können beeinträchtigt werden, und Umweltbelange wie etwa das Gewässerschutzgesetz können berührt werden.
Drittens könnte man versucht sein, den Antrag mit der heutigen Regelung für Niederspannungsverteilnetze zu vergleichen. Dieser Vergleich hinkt allerdings. Bei Niederspannungsverteilnetzen geht es typischerweise um kleinräumige Leitungen in Strassen oder bestehenden Gräben.
Der Bundesrat will beschleunigen, aber hier scheinen die Gegenargumente grösser zu sein. Wir werden das in der nationalrätlichen Kommission nochmals zur Diskussion stellen. [GZ]