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preparatory:AB 376305

Hübscher Martin · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2026-06-10

Wortprotokoll

Das bäuerliche Bodenrecht gemäss BGBB ist eines der erfolgreichsten agrarpolitischen Instrumente, die wir in der Schweiz überhaupt kennen. Seit Inkrafttreten des BGBB 1994 verfolgt es ein klares Ziel: den bäuerlichen Familienbetrieb als Rückgrat unserer Landwirtschaft zu erhalten. Das steht nicht nur in der Botschaft, sondern eben auch gleich zu Beginn des Gesetzes: die Stärkung der Selbstbewirtschafter, die Verhinderung der Zerstückelung und Realteilung, die Verhinderung der Überschuldung sowie die Verhinderung von übersetzten Preisen für landwirtschaftlichen Boden. Zusammengefasst: Das BGBB soll Familienbetriebe erhalten, die Stellung der Selbstbewirtschafter stärken und übersetzte Bodenpreise bekämpfen.

Diese Grundpfeiler sind aktueller denn je. Denn das BGBB verhindert, dass landwirtschaftlicher Boden zu einem Spekulationsobjekt wird, es sorgt dafür, dass das Land in den Händen derer bleibt, die es bewirtschaften, und es schützt mit dem Ertragswertprinzip die Betriebe vor Überschuldung bei der Übernahme, damit sie eben nicht am Verkehrswert, der sich längst von der landwirtschaftlichen Realität entfernt hat, zerbrechen. Zudem haben wir klare Belastungsgrenzen.

Kurz, das BGBB ist ein Schutzschild für die bäuerliche Schweiz, und die Revision darf diese Grundpfeiler nicht aufweichen, im Gegenteil, sie muss sie stärken. Es braucht ein Bodenrecht, das weiterhin klar sagt, dass der Boden in die Hände der Bewirtschafter gehört. Wir lehnen daher ebenfalls die Holdingstrukturen ab, bei denen am Ende nicht mehr klar gesagt werden kann, wer dahintersteht.

Eigentlich sind Holdings jetzt schon möglich: Ein Betrieb kann in eine Holding eingebracht werden. Wenn die Eigentümer entscheiden, dass sie innerhalb einer Holding wirtschaften wollen, dann muss halt der Betriebsleiter, der Eigentümer des Betriebs ist, sich in die Holding einbringen oder der Holding den Betrieb verpachten. Wir wollen nicht, dass Grosskonzerne diese Regelungen über Holdinggesellschaften am Ende aushebeln können.

Dasselbe gilt für Genossenschaften, wir haben es vom Vorredner gehört, bei denen das Selbstwirtschafterprinzip eigentlich nicht umgesetzt werden kann. Auch hier gilt: Ein Betrieb im Rahmen einer solidarischen Landwirtschaft (Solawi-Genossenschaft) bleibt möglich. Wenn sich die Betriebsleiter entscheiden, den Betrieb an eine Genossenschaft zu verpachten, ist das bereits jetzt möglich und bleibt auch weiterhin möglich. Wir wollen also, dass die Grundprinzipien nicht verwässert werden, sondern wir wollen sie für die nächsten Generationen sichern.

Mit der Teilrevision des BGBB sollen das Prinzip der Selbstbewirtschaftung, die Position der Ehegatten sowie das Unternehmertum in der Landwirtschaft gestärkt werden. Zudem soll die Definition des landwirtschaftlichen Ertragswertes im Gesetz neu geregelt werden. Weiter soll die Zuständigkeit für das BGBB und das Bundesgesetz über die landwirtschaftliche Pacht vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement zum Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung verlagert werden. Ebenfalls soll die Umsetzung der Motion Hegglin Peter 24.4420, "Rechtssicherheit bei der Erschliessung von Abbaugebieten", integriert werden.

Die SVP-Fraktion unterstützt diese Anliegen sehr; das war bereits beim Eintreten unbestritten. Wir befürworten die Stossrichtung, insbesondere die Stärkung der Selbstbewirtschaftung, die Besserstellung der Partner beim Vorkaufsrecht und bei der Eintragung von Pfandrechten sowie die neue Definition und die Zuständigkeiten des Bundes. Gerade von Letzterem erhoffen wir uns eine einheitlichere Umsetzung in den Kantonen, als sie heute besteht. Die übrigen Minderheitsanträge lehnen wir ab, mit Ausnahme des Minderheitsantrages Hübscher zu Artikel 73 Absatz 1; diesen habe ich bereits begründet. Die übrigen Voten meines Vorredners der Mitte-Fraktion unterstütze ich. Gerne übergebe ich nun das Wort meinem französischsprachigen Kollegen. [GZ]

Anscheinend gibt es noch eine Frage.