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Fässler Daniel · Ständerat · 2026-06-10

Fässler Daniel · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2026-06-10

Wortprotokoll

Auch hier liegt eine Differenz zum Nationalrat vor. Die Kommission möchte sich hier nicht dem Nationalrat anschliessen. Sie hat die Sachlage und die Rechtslage vertieft geprüft und schlägt eine andere Lösung vor.

Gemäss Artikel 7 Absatz 2 des Raumplanungsgesetzes (RPG) kann das Bereinigungsverfahren nach Artikel 12 RPG verlangt werden, wenn sich Kantone untereinander oder mit dem Bund nicht darüber einigen können, wie raumwirksame Tätigkeiten aufeinander abgestimmt werden. Ein Vorhaben betreffend eine Leitung des Übertragungsnetzes muss grundsätzlich in einem Sachplan festgesetzt werden. Das entsprechende Verfahren wird durch das Bundesamt für Energie geleitet, das vorgängig die betroffenen Kantone anzuhören hat. Die Unternehmung muss gemäss Absatz 1 von Artikel 15i mindestens zwei Korridorvarianten erarbeiten. Es ist dann Aufgabe des Bundesrates, den Planungskorridor festzulegen.

Der Nationalrat hat nun beschlossen, dass bei sachplanpflichtigen Vorhaben anlässlich von Meinungsdifferenzen zwischen Kantonen oder zwischen einem oder mehreren Kantonen und dem Bund kein Bereinigungsverfahren mehr stattfinden soll. Ihre Kommission erachtet dies als falsch. Um die vom Nationalrat gewünschte Beschleunigung dennoch zu erreichen, schlägt sie eine andere Lösung vor.

Das Sachplanverfahren ist im Raumplanungsrecht in Artikel 14[NB]ff. der Raumplanungsverordnung (RPV) geregelt. Gemäss Artikel 19 Absatz 1 RPV ist die zuständige Bundesstelle verpflichtet, den Entwurf eines Sachplans den betroffenen Kantonen zuzustellen, verbunden mit Hinweisen, wie die öffentliche Auflage zu erfolgen hat. Mit dem von der Kommission vorgeschlagenen Absatz 2bis werden die Kantone verpflichtet, bei sachplanpflichtigen Vorhaben im Bereich des Elektrizitätsgesetzes dem Bundesamt für Energie spätestens 30 Tage nach Abschluss des Anhörungs- und Mitwirkungsverfahrens mitzuteilen, ob sie eine Bereinigung gemäss Artikel 12 RPG wünschen. Damit wird die raumplanungsrechtliche Konzeption eingehalten, aber dennoch eine gewisse Beschleunigung erreicht. Dieser Entscheid der Kommission fiel einstimmig.