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Fässler Daniel · Ständerat · 2026-06-10

Fässler Daniel · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2026-06-10

Wortprotokoll

Die Kommission stellte fest, dass nicht nur beim Höchst- und Hochspannungsnetz Beschleunigungsbedarf besteht, sondern teilweise auch im Mittelspannungsnetz unter 36 Kilovolt und vereinzelt auch im Niederspannungsnetz. Während die meisten Fotovoltaikanlagen nur noch meldepflichtig sind, müssen die für den Transport der produzierten Energie nötigen Leitungen und Trafostationen ein Plangenehmigungsverfahren durchlaufen.

Hier sieht die Kommission Verbesserungspotenzial. Sie möchte, dass Fotovoltaikanlagen oder E-Ladestationen rascher an das Verteilnetz angeschlossen werden können. Die heute in den meisten Fällen bestehende Plangenehmigungspflicht führt zu unerwünschten Verzögerungen. Mit dem in Artikel 16 eingefügten Absatz 6bis soll ermöglicht werden, dass die Genehmigung nachträglich erfolgen kann, sofern diverse Bedingungen erfüllt sind. Bei den Trafostationen ist gefordert, dass diese innerhalb der Bauzone errichtet werden oder ausserhalb der Bauzonen standortgebunden sind. Gemeint sind dabei Trafostationen nach Artikel 15bbis Absatz[NB]1. Bei den Leitungen ist gefordert, dass diese als Erdkabel verlegt werden. Schliesslich ist eine erst nachträgliche Genehmigung nur zugelassen, wenn das Vorhaben keines der explizit aufgezählten Schutzgebiete tangiert.

Die Kommission fällte diesen Entscheid mit 7 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Ein Minderheitsantrag liegt nicht vor.