Stark Jakob · Ständerat · 2026-06-10
Stark Jakob · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2026-06-10
Wortprotokoll
Wird der Sachverhalt so interpretiert, wie das der Kommissionssprecher tut, und verfährt auch das Bundesgericht entsprechend, könnte man meinen Antrag möglicherweise als obsolet erklären. Ich möchte Ihnen das aber nochmals kurz darlegen.
Für die Netzebene 3, also für die Hochspannung, gelten zwei Grundsätze: Es gilt gemäss Artikel 15c der Verkabelungsgrundsatz - Hochspannungsleitungen sind immer zu verkabeln. Es gibt dann gewisse Ausnahmen. Gemäss Artikel 15bbis gilt jetzt neu der sogenannte Erneuerungsgrundsatz: Eine bestehende Hochspannungsleitung kann ersatzweise erneuert werden. Diese zweite Bestimmung ist aber eben nicht so klar. Ich bin überzeugt, bei ihrer Anwendung würde auch der Verkabelungsgrundsatz angerufen; man sagt, Artikel 15c gelte eben auch in Bezug auf solche Erneuerungsvorhaben. Und dann haben wir den Salat, und das Bundesgericht wird angerufen.
Ich sage Ihnen einfach: Es ist doch sinnvoll, wenn dieses Parlament klare Gesetze macht. Der Antrag, den ich vertrete, fordert nichts anderes als das: Trifft dieses Szenario auf Netzebene 3 ein, hat der Erneuerungsgrundsatz gegenüber dem Verkabelungsgrundsatz Vorrang. Das ist auch im Sinne des Kommissionssprechers.
Ich bitte Sie deshalb, meine Minderheit zu unterstützen.