Fässler Daniel · Ständerat · 2026-06-10
Fässler Daniel · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2026-06-10
Wortprotokoll
Ich muss Sie warnen, jetzt wird es technisch oder noch technischer als bisher.
Die direkt an die Endverbraucher weitergegebenen Kosten für Regelenergie sind in den letzten Jahren stark gestiegen, gemäss Auskunft der Verwaltung allein zwischen 2023 und 2024 von 26,2 Millionen auf 240,6 Millionen Franken. Diese extreme Preisentwicklung hat die Elcom dazu veranlasst, für 2025 eine neue Obergrenze für die Vergütung von Regelenergie festzulegen. Diese beträgt pro Megawattstunde 1000 Euro statt wie zuvor 15[NB]000 Euro. Die Bedingungen für die Teilnahme am Regelenergiemarkt werden heute zwischen den Bilanzgruppen und Swissgrid mit privatrechtlichen Verträgen geregelt. In diesen haben die Anbieter zugestimmt, die durch die Elcom festgelegte Preisobergrenze bis 2026 zu verlängern. Es gibt allerdings keine Garantie, dass sie dies auch in Zukunft tun werden.
Die Anbieter haben aber immerhin ihrerseits Massnahmen ergriffen, um die Nachfrage nach Regelenergie zu senken. Swissgrid hat zudem im laufenden Jahr einen Preismechanismus eingeführt, der die Bilanzgruppen über finanzielle Anreize anregt, zum Gleichgewicht der Schweizer Regelzone beizutragen. Swissgrid plant zudem, nächstes Jahr neue Produkte einzuführen, die es Betreibern von Fotovoltaikanlagen sowie Betreibern von anderen kleinen und mittleren Flexibilitätsressourcen ermöglichen sollen, am Regelmarkt teilzunehmen. Auch der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen wurde aktiv, indem er neue Empfehlungen zur Qualität von Daten und Prognosen sowie zur Nutzung der Intraday-Märkte veröffentlichte. Diese Empfehlungen sind allerdings nicht verbindlich. Auch die Versorger wurden aktiv. So haben sie für den Zugang zum Intraday-Markt neue Handelsplattformen und ein Produkt für den Day-Ahead-Markt eingerichtet, die den kurzfristigen Stromhandel erleichtern sollen.
All diese Massnahmen erfolgen auf freiwilliger Basis und garantieren keine Preisstabilität. Die Verwaltung ist daher der Meinung, dass Massnahmen auf Gesetzesstufe nötig sind. Sie hat der Kommission in Absprache mit der Elcom einen entsprechenden Vorschlag unterbreitet. Die Kommission hat diesen Vorschlag übernommen und gutgeheissen.
Was ist der Inhalt dieses Vorschlags? Mit der beantragten Ergänzung von Artikel 8a soll die Eigenverantwortung der Bilanzgruppen auf der Nachfrageseite gestärkt werden. Die Kommission beantragt zudem - wiederum aufgrund eines Vorschlags der Verwaltung und der Elcom -, auch bei der Preisgestaltung anzusetzen, und zwar mit einer Präzisierung im ersten Satz von Artikel 22 Absatz 2 Buchstabe e und mit einem neuen Absatz 2ter; Sie finden diese Bestimmungen auf den Seiten 30 und 31 der deutschsprachigen Fahne. Damit soll es der Elcom ermöglicht werden, nicht nur den Abschluss von Vereinbarungen anzuordnen, sondern auch die Änderung bestehender Vereinbarungen. Mit der Anpassung des geltenden Rechts soll die Elcom zudem neu die Kompetenz erhalten, Swissgrid Vorschriften zum anzuwendenden Verfahren aufzuerlegen. Dies gilt für den Fall, dass der Bezug von Systemdienstleistungen nicht zu angemessenen Kosten erfolgen kann oder dieser kein sicheres, leistungsfähiges und effizientes Übertragungsnetz gewährleistet.
Die Kommission beantragt Ihnen mit 8 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen, bei Artikel 8a den Beschluss des Nationalrates bzw. bei Artikel 22 Absatz 2 Buchstabe e das geltende Recht anzupassen und mit einem neuen Absatz 2ter zu ergänzen. [GZ]