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von Falkenstein Patricia · Nationalrat · 2026-06-11

von Falkenstein Patricia · Nationalrat · Basel-Stadt · FDP-Liberale Fraktion · 2026-06-11

Wortprotokoll

Wie Sie wissen, verfolgt die Vorlage das Ziel, überschuldeten Privatpersonen unter bestimmten Voraussetzungen einen Weg zur Entschuldung zu eröffnen. Verblieben ist eine Differenz bei Artikel 348 Absatz 1 Buchstabe[NB]b. Ihre Kommission beantragt Ihnen, dem Beschluss des Ständerates zuzustimmen. Dieser hat am 8.[NB]Juni 2026 mit 30 zu 13 Stimmen an seiner Fassung festgehalten. Die Kommission ist diesem Beschluss einstimmig gefolgt. Mit dieser Zustimmung können die letzten Differenzen bereinigt und die Vorlage in dieser Session abgeschlossen werden.

Inhaltlich geht es um die Beurteilung der Bemühungen der Schuldnerinnen und Schuldner zur Erzielung von Einkommen während des Sanierungskonkursverfahrens. Der Nationalrat hat die Formulierung des bundesrätlichen Entwurfes übernommen und von "Bemühungen" gesprochen, die "offensichtlich ungenügend" sind. Der Ständerat hat demgegenüber die Formulierung "ungenügend" beschlossen. Gerade der Begriff "offensichtlich" lässt unterschiedliche Interpretationen zu. Wird er im Sinne von "dem Anschein nach" verstanden, handelt es sich um eine strengere Formulierung. Wird er hingegen mit "offenkundig" gleichgesetzt, ist die Schwelle höher und ist die Bestimmung entsprechend zurückhaltender anzuwenden.

Die Formulierung des Ständerates schafft hier mehr Klarheit. Das Amt kann das Gericht anrufen, wenn es die Bemühungen der Schuldnerin oder des Schuldners zur Erzielung von Einkommen als ungenügend beurteilt. Dadurch wird ein zusätzlicher Interpretationsspielraum vermieden.

In der Diskussion wurde nochmals betont, dass die Eingriffsschwelle nicht zu tief gesetzt werden soll. Eine Überprüfung durch das Gericht soll nur in klaren Fällen erfolgen. Beide zur Diskussion stehenden Begriffe sind auslegungsbedürftig. Wie sie in der Praxis angewendet werden, wird sich erst aufgrund der Rechtsprechung und der Erfahrung der zuständigen Behörden zeigen.

Die ehemalige Minderheit hat auch noch einmal betont und darauf hingewiesen, dass lediglich eindeutige Fälle Anlass für ein gerichtliches Verfahren geben sollen. Mit den nun vorgesehenen Formulierungen erhalte das Gericht einen gewissen Ermessensspielraum, und es werde sich zeigen, wie das Gericht damit umgehe.

Die Kommission bittet Sie einstimmig, dem Ständerat zu folgen.