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Hegglin Peter · Ständerat · 2026-06-11

Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2026-06-11

Wortprotokoll

Seit dem Jahr 2020 betreibt der Bund das Informationssystem Antibiotika in der Veterinärmedizin. Dieses verpflichtet die Tierärzte zur Meldung aller Einsätze und Abgaben von Antibiotika, dies sowohl für Nutztiere als auch für Heim- und Gesellschaftstiere. Bei der nun vorliegenden Änderung des Heilmittelgesetzes ist neu vorgesehen, das Informationssystem Antibiotika und die Meldepflicht auf andere Wirkstoffe als Antibiotika und auf Arzneimittel mit antiparasitären Wirkstoffen auszudehnen.

Das Informationssystem Antibiotika in der Veterinärmedizin wurde als Beitrag der Landwirtschaft und der Veterinärmedizin zur Verringerung des Antibiotikaeinsatzes und zur Verringerung von antibiotikaresistenten Bakterien und deren Übertragung auf Menschen eingeführt. Ich glaube, ich kann sagen, es ist auch erfolgreich, der Einsatz von Antibiotika ist doch massgeblich zurückgegangen. Ich bin sicher, dass sich damit auch die Resistenzbildungen verringert haben. Aber diese Meldepflichten jetzt prophylaktisch auch für Mittel gegen Läuse, Flöhe, Würmer und so weiter und so fort einzuführen, macht meiner Meinung nach wenig Sinn. Die Ausdehnung dieser Datenbank und damit der Meldepflichten auf andere Gruppen von Wirkstoffen als Antibiotika, bei denen Resistenzen auftreten, trägt nichts zur Reduktion der Antibiotikaresistenzen und zum Schutz der Menschen vor der Übertragung von resistenten Bakterien bei.

Resistenzen gegen antiparasitäre Wirkstoffe sind bei Kleinwiederkäuern, das sind Schafe und Ziegen, schon seit längerer Zeit bekannt, und diesen Resistenzen müssen die Tierhalter zusammen mit den Bestandestierärzten und dem Beratungs- und Gesundheitsdienst für Kleinwiederkäuer mit angepassten Strategien begegnen. Das geschieht heute schon, indem man zum Beispiel nicht immer die gleichen Medikamente nimmt, sondern eben abwechselt und dadurch die Resistenzbildung unterbricht. Auf die Gesundheit der Menschen haben diese Resistenzen aber keinen Einfluss. Daher ist diese Ausweitung abzulehnen, es ist darauf zu verzichten.

Die administrativen Belastungen der Tierhalter und der Tierärzte dürfen doch nicht weiter erhöht werden, insbesondere dann nicht, wenn daraus wenig oder kein Nutzen generiert werden kann. Insbesondere kleinere und mittelgrosse Tierarztpraxen verfügen häufig über begrenzte personelle und finanzielle Ressourcen. Diese dann zusätzlich zu belasten, führt dazu, dass ihnen wertvolle Zeit für die Betreuung und Behandlung von Tieren verloren geht. Deshalb sollten neue regulatorische Vorgaben nach dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit ausgestaltet werden. Ich meine, hier geht man zu weit.

Wenn man schon etwas machen möchte, meine ich, wäre es besser, mittels Abwasseranlagen vermehrt eine detailliertere Forschung über die Eintragung von Abbaustoffen dieser Medikamente in Fliessgewässer und Grundwasser zu machen. Ich meine, das wäre nutzbringender.

Mit diesen Argumenten empfehle ich Ihnen, meinem Minderheitsantrag zuzustimmen.