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Germann Hannes · Ständerat · 2026-06-11

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2026-06-11

Wortprotokoll

Die Kommission beantragt mit 11 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, Artikel 27 dahin gehend zu ergänzen, dass der Versandhandel und der Hauslieferdienst für Medikamente gestattet werden. Sie erachtet diese Massnahme als wichtigen Schritt zur Förderung der Digitalisierung des Medikationsprozesses. Derzeit ist der Versandhandel grundsätzlich verboten, doch werden unter bestimmten Voraussetzungen und bei Vorlage eines ärztlichen Rezepts Ausnahmen genehmigt. Die generelle Ermöglichung des Versandhandels für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel ist ein Paradigmenwechsel, wie ich beim Eintreten bereits angetönt habe.

Die Kommission hat den Antrag am 4.[NB]Juni mit 8 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung ergänzt, mit dem Ziel, dass der Versandhandel auch für Ärztinnen und Ärzte mit Selbstdispensation möglich sein soll. Die vorgeschlagene Ergänzung von Artikel 27 Absatz 2 Buchstabe a schafft die notwendige Rechtssicherheit. Sie stellt klar, dass neben öffentlichen Apotheken und Drogerien auch Arztpraxen und ambulante Institutionen mit entsprechender kantonaler Bewilligung von den neuen Bestimmungen erfasst sind. Praktisch relevant ist dies zum Beispiel für Ärztinnen und Ärzte mit Praxisapotheke.

Patientinnen und Patienten in Alters- und Pflegeheimen in ländlichen Regionen werden in der Regel ebenfalls von solchen Ärzten betreut. Heute können sie die benötigten Arzneimittel im Rahmen ihrer Abgabekompetenz direkt liefern und damit eine rasche und wohnortnahe Versorgung sicherstellen. Es wäre nun nicht nachvollziehbar, wenn diese Versorgungsmöglichkeit künftig eingeschränkt würde, während die Möglichkeiten für Apotheken und Drogerien erweitert würden.

Mit dieser Ergänzung stellen wir sicher, dass die bestehenden und bewährten Versorgungsstrukturen erhalten bleiben und die Patientinnen und Patienten insbesondere im ländlichen Raum mit geringer Ärzte- und Apothekendichte auch in Zukunft zuverlässig versorgt werden können. Gleichzeitig gelten für alle Abgabestellen dieselben Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen.

In diesem Sinne beantragt Ihre SGK mit 11 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, dass der Versandhandel und der Hauslieferdienst gestattet werden. Mit 8 zu 4 Stimmen spricht sich die Kommission zudem für die Gleichbehandlung der nach kantonalem Recht selbstdispensierenden Ärzte aus. Ich bitte Sie, diesen Anträgen zu folgen.