Wasserfallen Flavia · Ständerat · 2026-06-11
Wasserfallen Flavia · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2026-06-11
Wortprotokoll
Sie haben beim Eintreten auch vom Kommissionssprecher und von Kollege Hegglin gehört, dass die grundsätzliche Bereitschaft Ihrer Kommission, hier einen Paradigmenwechsel zu vollziehen, sehr gross und unbestritten war. Wir wollen weg von der bisherigen Regelung, mit der Versandhandel grundsätzlich untersagt ist, hin zur Regelung, dass Versandhandel mit kantonaler Bewilligung unter entsprechenden Voraussetzungen ermöglicht wird. Der Beschluss, diese Möglichkeit vorzuziehen und in die Revision 3a aufzunehmen, war breit getragen. Wir haben diesen Schritt auch gemacht, denke ich, weil wir sehen, dass es dazu bereits eine Regulierungsfolgenabschätzung gibt und dass es eine breit abgestützte Grundhaltung dazu gibt.
Trotzdem möchte ich noch ein paar Bemerkungen zur gewählten Formulierung machen, wie wir sie jetzt auf der Fahne haben. Es gibt zwar keinen Minderheitsantrag dazu, aber es gibt eine grosse Differenz zwischen den Beschlüssen der beiden Räte und daher wiederum die Möglichkeit, die Formulierung noch zu überarbeiten. Ich denke, sie ist noch nicht perfekt, sie ist möglicherweise noch nicht das Gelbe vom Ei. Unser Kommissionspräsident hatte es etwas eilig bei der Behandlung dieses Geschäftes. Das respektiere ich, weil wir eine hohe Geschäftslast haben, aber hier haben wir wahrscheinlich noch nicht die perfekte Formulierung gefunden.
Was gilt es aus meiner Sicht noch zu schärfen? Erstens braucht es in diesem Artikel eine saubere Regulierung - wer darf das machen? - und eine Abgrenzung zwischen Versandhandel und Haus- bzw. Nachlieferdienst. Diese sind heute schon möglich und sollen neu nicht mehr bewilligungspflichtig sein. Haus- bzw. Nachlieferdienste sollen als eigenständiges Modell fortgeführt werden, als ein Modell, das klar definiert und, das ist logisch, auch lokal eingeschränkt ist. Der Hauslieferdienst soll nur von Fachpersonen ausgeführt werden und an den Fachpersonen bekannte Personen erfolgen.
Zweitens ist in diesem Artikel jetzt noch eine Differenz zu den Ärztinnen und Ärzten mit Selbstdispensation eingefügt worden. In der Schweiz haben wir ein sehr spezielles System, das international eigentlich sonst keine Anwendung findet und aus guten Gründen auch abgelehnt wird. Wir haben in der Schweiz, auch aufgrund der Topografie und aufgrund des Föderalismus, bei der Frage, ob Ärztinnen und Ärzte, die selber Arzneimittel verschreiben, auch noch Arzneimittel abgeben, unterschiedliche Modelle. In der Romandie gibt es praktisch keine Ärztinnen und Ärzte, die Selbstdispensation ausführen dürfen. In meinem Kanton, im Kanton Bern, gibt es ein Mischmodell, das eben auch lokale Gegebenheiten berücksichtigt, etwa ob man sich irgendwo weit draussen in der Peripherie befindet und ob es keine Apotheke in der Nähe gibt. In anderen Deutschschweizer Kantonen ist die Selbstdispensation allen Ärztinnen und Ärzten möglich.
Wenn wir nun mit diesem Artikel hier einführen, dass Ärztinnen und Ärzte mit Selbstdispensation Versandhandel ausüben dürfen, und wir sie praktisch mit Apotheken gleichstellen, die dann diese Bewilligung auch erhalten, dann eröffnen wir natürlich ein ganz neues Feld. Das könnte dann praktisch heissen, dass ein Arzt mit Selbstdispensation in Basel-Landschaft auch eine Patientin in Genf beliefern könnte. Ein solcher Handel von Basel-Landschaft nach Genf wäre aber wahrscheinlich nicht das, was hier gemeint ist.
Also ich bin der Meinung, dass Haus- und Nachlieferdienste bei den Ärztinnen und Ärzten möglich sein sollen; das ist ein eigenständiges Modell. Aber das mit dem Versandhandel geht mir persönlich zu weit. Ich bin wirklich der Meinung, dass die Schwesterkommission oder der Schwesterrat noch einmal gut anschauen soll, was diese Ausweitung der Möglichkeit bedeuten würde - auch in Bezug auf die Regulierungsfolgenabschätzung - und was die Auswirkungen wären. Ich bin der Meinung, dass wir da noch nicht die richtige Formulierung und Ausprägung gewählt haben.
Was die SGK-N auch noch einbeziehen könnte, sind Vernehmlassungsantworten. Die Vernehmlassung zur Revision 3b, welche diesen Versandhandel regulieren möchte, wird nämlich bald eröffnet. Das gäbe die Möglichkeit, wenn das gewünscht wird, den Zeitplan so zu wählen, dass eben auch bereits Vernehmlassungsantworten zu diesem Punkt einbezogen werden könnten. Ich denke, das wäre wahrscheinlich auch noch eine wertvolle Bereicherung dieser Diskussion und der endgültigen Formulierung, wie wir sie hier in diese Revision aufnehmen wollen.