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preparatory:AB 376662

Pfister Martin · Bundesrat · Zug · 2026-06-11

Wortprotokoll

Die Schweiz beteiligt sich seit 2004 mit maximal 20 bewaffneten Armeeangehörigen an der multinationalen Mission der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina, Eufor Althea. Der Grundsatz wurde 2004 unbefristet beschlossen. Das ist auch der Grund, Herr Nationalrat Tuena, warum wir nicht alle vier Jahre oder auch in einem anderen Rhythmus über die Entsendung entscheiden: weil dieser Entscheid damals eben unbefristet war.

Die Rolle dieser vom UN-Sicherheitsrat beauftragten Mission besteht darin, im Einklang mit dem Friedensabkommen von Dayton ein sicheres und stabiles Umfeld aufrechtzuerhalten. Obwohl Bosnien und Herzegowina seit Kriegsende vor fast dreissig Jahren grosse Fortschritte erreicht hat, ist es noch weit davon entfernt, ein funktionierender Staat zu sein. In den letzten Jahren hat das Land eine Reihe politischer Krisen durchlebt, die hauptsächlich mit den Unabhängigkeitsbestrebungen der Republika Srpska zusammenhingen, einer der beiden Entitäten von Bosnien und Herzegowina. Trotz dieser vereinzelten Zwischenfälle ist die Sicherheitslage im Land weiterhin stabil, insbesondere dank der unauffälligen und doch wirksamen Präsenz von Eufor Althea.

Die Mission besteht aus drei Komponenten: Lageverfolgung, Intervention und Eingreifreserve. Aktuell leistet die Schweiz mit maximal 20 Armeeangehörigen einen Beitrag zur Lageverfolgung und zur Stabsarbeit der Mission. Diesen Einsatz hat das Parlament damals, 2004, bewilligt. 2027 wird, wie ausgeführt, das jährlich rotierende Kommando der Mission für zwölf Monate durch Österreich übernommen. Österreich hat sich damit auch verpflichtet, ein Unterstützungskontingent für das Missionskommando bereitzustellen. Letztes Jahr hat Österreich die Schweiz angefragt, ob sie einen Beitrag zu diesem Unterstützungskontingent leisten könnte. Das VBS hat die Anfrage geprüft und ist zum Schluss gekommen, dass die Armee bis 12 bewaffnete Armeeangehörige in den Bereichen Logistik und Stabsarbeit zur Verfügung stellen könnte. Diese Unterstützung entspricht der Absicht des Bundesrates, die militärische Friedensförderung zu stärken und zur internationalen Stabilität und Sicherheit beizutragen.

Lassen Sie mich kurz ausführen, wie genau unser Einsatz für Eufor Althea dazu beiträgt:

1.[NB]Mit einem Beitrag zur Stabilität und zur Sicherheit im strategischen Umfeld. Mit dem zusätzlichen Beitrag macht die Schweiz deutlich, dass sie bereit ist, sich stärker für die Stabilität in einer Region einzusetzen, mit der sie eng verbunden ist.

2.[NB]Mit der Stärkung der Verteidigungsfähigkeit der Schweiz. Mit diesem Einsatz kann die Armee in zentralen Fähigkeitsbereichen praktische Einsatzerfahrungen sammeln und dabei die eigene Ausbildung, das Verfahren und das Material im Einsatz prüfen. Die Erfahrungen bei der Kfor im Kosovo haben gezeigt, dass sich selbst eine bescheidene Bestandeserhöhung positiv auf die Interoperabilität und die Fähigkeiten im Einsatz auswirkt.

3.[NB]Mit der Vertiefung von Partnerschaften mit anderen Staaten oder Organisationen wie der EU. Die Beteiligung an diesem Einsatz ist ein starkes Signal der Solidarität der Schweiz mit ihren europäischen Partnern. Damit kann sich die Schweiz als zuverlässige Partnerin im Bereich der europäischen Sicherheit positionieren. Das hat positive Auswirkungen auf die Wahrnehmung der Schweiz in der EU sowie in ihren Mitgliedstaaten. Das ist wichtig im Hinblick auf unsere künftige Zusammenarbeit mit der EU im Bereich Sicherheit und Verteidigung.

Die Kosten des Einsatzes mit einem Maximalbestand von 12 Armeeangehörigen betragen rund 2,31 Millionen Franken. Das kann aus dem regulären Armeebudget finanziert werden. Der Einsatz soll von Dezember 2026 bis Januar 2028 erfolgen.

Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates hat der Vorlage am 31.[NB]März 2026 zugestimmt. Eine Minderheit beantragt Nichteintreten. Gemäss dieser Minderheit sollte im heutigen Umfeld jeder einzelne Franken für die eigene Verteidigungsfähigkeit eingesetzt werden und nicht im Ausland. Das solle auch für den Bestand der Armee gelten.

Ich habe zuvor ausgeführt, warum sich die Sicherheit der Schweiz und die Beteiligung an dieser Mission nicht gegeneinander ausspielen lassen. Wie bei der Mission im Kosovo trägt die Schweiz auch hier zur Sicherheit in Europa bei, von der sie direkt profitiert, und mit der Einsatzerfahrung profitiert auch die Armee massgeblich von dieser Beteiligung.

Aus diesen Gründen bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten und den Minderheitsantrag auf Nichteintreten abzulehnen.

Dann komme ich noch im Detail zu Artikel 1, zum Antrag der Kommissionsmehrheit zur Erhöhung des Maximalbestands des zusätzlichen Einsatzes: Der Bundesrat beantragt Ihnen 12 Armeeangehörige für diesen Einsatz. Die Kommissionsmehrheit hingegen beantragt einen Maximalbestand von 36 anstatt 12 Armeeangehörigen. Das ergibt eine grössere Flexibilität, um auf eine allfällige Zuspitzung der Lage rasch reagieren und die Mission unterstützen zu können. Im Unterschied zum Antrag der Kommission bei der Swisscoy-Verlängerung handelt es sich bei dieser Vorlage des Bundesrates um eine bereits mit den österreichischen Streitkräften abgesprochene Aufstockung und nicht um eine Eventualmöglichkeit des Bundesrates. Wenn Sie hier der zusätzlichen Aufstockung gemäss dem Mehrheitsantrag zustimmen, dann würde das den Spielraum des Bundesrates erhöhen. Sie müssen aber nicht davon ausgehen, dass dieser Spielraum ausgenutzt würde, zumal Österreich mit 12 Angehörigen der Armee rechnet. Es spricht aber nichts gegen den zusätzlichen Spielraum, der mit dem Antrag der Kommissionsmehrheit entstehen würde.