preparatory:AB 376663
Pfister Martin · Bundesrat · Zug · 2026-06-11
Wortprotokoll
Herr Nationalrat Candan bestreitet, dass das Berufspersonal des Militärs einen erhöhten Mobilitätsbedarf hat. Aber es ist doch darauf hinzuweisen - auch wenn Sie das bestreiten -, dass das militärische Berufspersonal die Milizangehörigen der Armee jederzeit in der gesamten Schweiz begleiten und ausbilden muss. Zum andern muss es für Einsätze der Armee flexibel und standortunabhängig einsetzbar sein. Folglich muss das militärische Berufspersonal die verschiedenen, teils sehr abgelegenen Ausbildungs- und Einsatzorte zu jeder Tages- und Nachtzeit selbstständig erreichen können. Dies kann mit den öffentlichen Verkehrsmitteln oder einem Carsharing nicht sichergestellt werden.
Der Bundesrat erachtet die aktuellen personalrechtlichen Bestimmungen für das militärische Berufspersonal als zeitgemäss, gerechtfertigt und auch notwendig. Mit diesen kann den Bedürfnissen der Armee entsprochen werden. Ausserdem hätten Einschränkungen der Mobilität des militärischen Berufspersonals auch einen negativen Einfluss auf die Verteidigungsfähigkeit zur Folge.
Der Bundesrat beantragt Ihnen deshalb Ablehnung des Postulates.