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Jositsch Daniel · Ständerat · 2026-06-11

Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Fraktionslos · 2026-06-11

Wortprotokoll

Ich glaube, Frau Funiciello ist nach wie vor Nationalrätin und nicht oder noch nicht Ständerätin, aber das kann ja noch werden. (Heiterkeit)

Die Motion Funiciello möchte eine gesetzliche Grundlage schaffen, um alle Strafbehörden - das heisst Polizei, Staatsanwälte und Gerichte - zu kontinuierlicher Aus- und Weiterbildung zu sexualisierter, häuslicher und geschlechtsbezogener Gewalt zu verpflichten.

Die Kommission für Rechtsfragen unseres Rates beantragt Ihnen mit 8 zu 3 Stimmen, diese Motion abzulehnen. Eine Minderheit, die von Frau Crevoisier Crelier vertreten wird, möchte die Annahme; sie wird sich dazu äussern.

Warum möchte die RK-S diese Motion ablehnen? An und für sich ist es ja ein lobenswertes Anliegen, dass sich die Strafbehörden im entsprechenden Bereich weiterbilden. Es sind vor allem drei Überlegungen, die die RK-S zur Ablehnungsempfehlung führen:

Erstens sind für die Ausbildung und die Organisation der Polizei respektive sämtlicher Strafbehörden bekanntlich die Kantone zuständig. Entsprechend liegt es nicht in unserer Kompetenz, hier Regelungen vorzuschreiben.

Zweitens sind die Kantone bereits verpflichtet, das zu tun - und sie tun es auch. Also, die Kantone bilden ihre Behörden weiter. Man kann jetzt natürlich die Frage stellen, ob das für die Polizei im gleichen Ausmass gelten muss wie für die Gerichte. Ich glaube, die Gerichte organisieren sich diesbezüglich anders, aber das nur nebenbei. Weiterbildung wird also bereits betrieben, auch oder gerade im angesprochenen Bereich.

Drittens laufen im Moment Arbeiten zu einem Postulat, das sich mit dieser Thematik befasst. Selbst wenn der Bund zuständig wäre und die Kantone noch nichts tun würden, wäre es insofern sinnvoll, zunächst das Ergebnis dieser Arbeiten abzuwarten.

Entsprechend bitte ich Sie im Namen der Mehrheit der Kommission, die Motion abzulehnen.