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Reimann Lukas · Nationalrat · 2026-06-11

Reimann Lukas · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2026-06-11

Wortprotokoll

Die vorliegende Motion beauftragt den Bundesrat, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, welche Wahlkampfauftritte ausländischer Politikerinnen und Politiker auf Schweizer Boden in den drei Monaten vor entsprechenden ausländischen Wahlen und vor Schweizer Wahlen untersagt.

Die politische Neutralität der Schweiz ist ein zentraler Pfeiler unserer Demokratie. Wahlkampfaktivitäten ausländischer Politiker gefährden sie und fördern Spannungen in der Bevölkerung. Sie bergen die Gefahr von Protesten oder gar gewaltsamen Auseinandersetzungen hier in der Schweiz. Wenn ausländische Konflikte in die Schweiz getragen werden, belastet dies die Sicherheitskräfte und gefährdet die öffentliche Ordnung. Ausländische Politiker verfügen oft über grössere Ressourcen, die den politischen Diskurs und die öffentliche Meinung in der Schweiz stark beeinflussen können. Die Gefahr von Desinformation steigt, und das Ungleichgewicht widerspricht den Prinzipien einer fairen politischen Debatte.

Auch Schweizer Wahlen müssen vor externer Einflussnahme geschützt werden. Ein Verbot in den drei Monaten vor Schweizer Wahlen sichert die Unabhängigkeit des Wahlprozesses. Die Beschränkung auf drei Monate vor Wahlen und Abstimmungen ist verhältnismässig; sie erlaubt weiterhin diplomatische und kulturelle Veranstaltungen, die keinen direkten Einfluss auf Wahlen haben.

Das Vorgeschlagene hat sich bewährt: Bereits 1948 hat die Schweiz die Teilnahme ausländischer Redner an politischen Versammlungen einer Bewilligungspflicht unterstellt. Die Bewilligung war durch die Kantone zu verweigern, wenn eine Gefährdung der äusseren oder inneren Sicherheit des Landes oder eine Störung von Ruhe und Ordnung zu befürchten war. Bei bewilligten Reden hatten sich die ausländischen Redner jeglicher Einmischung in der Schweiz zu enthalten. Diese Regeln hatten sich über Jahrzehnte bewährt, sie garantierten in diesem Bereich Ruhe und Ordnung in unserem Land. 1998 hob der Bundesrat diese Bewilligungspflicht auf.

Die Demonstrationen mit Zehntausenden von Anhängern des türkischen Staatspräsidenten Erdogan in Köln und die Absicht der Veranstalter, Politiker aus der Türkei über eine Grossleinwand reden zu lassen, haben in Deutschland für viel Aufregung gesorgt. Diese Auftritte wurden erst mit einem Gerichtsurteil untersagt. Die Schweiz tut gut daran, für ähnliche Situationen vorzusorgen und Wahlkampfauftritte ausländischer Redner an politischen Veranstaltungen in der Schweiz wieder zu verbieten.

Ich habe jetzt schon etwas gestaunt, als ich die Stellungnahme des Bundesrates gelesen habe. Einerseits sagt er, es bestünden ja genügend gesetzliche Möglichkeiten, etwas zu tun. Da möchte ich Herrn Bundesrat Pfister fragen: Können Sie mir denn konkrete Beispiele nennen, wann der Bundesrat wirklich etwas getan hat, wenn ausländische Politiker in die Schweiz gekommen sind? Das letzte Beispiel, das mir bekannt ist, ist der Islamist Pierre Vogel, über den Eveline Widmer-Schlumpf auf mein Drängen hin eine Einreisesperre verhängt hat. Mir ist eigentlich nicht bekannt, dass der Bundesrat seither je interveniert hätte, wenn ausländische Politiker sich hier in der Schweiz eingemischt haben. Der Bundesrat sagt andererseits noch, dies könnte auch mit internationalem Recht in Konflikt stehen. Das wäre ja dann schon ein Widerspruch zur ersten Aussage, wonach bereits genügend Möglichkeiten bestünden.

Ich möchte hier einfach daran erinnern, dass es zahlreiche Länder in Europa und auf der ganzen Welt gibt, die entsprechende gesetzliche Regelungen kennen und nicht möchten, dass ausländische Wahlkämpfe oder Einmischungen bei ihnen stattfinden.

Wenn Sie also die Schweiz schützen möchten und keine Wahlkämpfe oder Einmischungen ausländischer Politikerinnen und Politiker hier in der Schweiz möchten, dann stimmen Sie dieser Motion bitte zu.