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AB 376760

Baume-Schneider Elisabeth · Bundesrat · Jura · 2026-06-15

Wortprotokoll

Der Bundesrat misst der Transparenz bei Pflanzenschutzmitteln eine hohe Bedeutung zu. Der Vergleich mit der Tierverkehrsdatenbank greift jedoch zu kurz. Diese Datenbank dient in erster Linie der Rückverfolgbarkeit von Nutztieren zur Tierseuchenbekämpfung. Statistiken zu Tiernamen entstehen dabei als Nebenprodukt strukturierter Meldungen. Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln können aus verschiedenen Gründen enden. Die Gründe werden nicht in einer einzigen, auswertbaren Kategorie erfasst, weil es häufig ein Zusammenspiel verschiedener Faktoren ist, das zum Rückzug führt. Eine rückwirkende Zusammenstellung für 100 Zulassungen würde deshalb eine Einzelfallprüfung sämtlicher Dossiers erfordern. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen veröffentlicht aber bereits Listen der nicht mehr zugelassenen Pflanzenschutzmittel auf seiner Internetseite. Zudem wird geprüft, ob in den Fachanwendungen in Zukunft auch die Gründe für den Rückzug erfasst werden können.