Herzog Eva · Ständerat · 2026-06-15
Herzog Eva · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2026-06-15
Wortprotokoll
Die Staatsrechnung 2025 des Bundes schliesst mit einem Finanzierungsüberschuss von 259 Millionen Franken. Sie fällt damit deutlich besser aus als erwartet; veranschlagt war ein Defizit von 815 Millionen Franken. Der negative ausserordentliche Finanzierungssaldo von 926 Millionen Franken wurde durch den positiven ordentlichen Finanzierungssaldo von 1,185 Milliarden Franken mehr als ausgeglichen. Dies ist vor allem auf temporär höhere Gewinnsteuereinnahmen aus dem Kanton Genf im Umfang von 1,5 Milliarden Franken zurückzuführen.
Die ordentlichen Einnahmen fielen insgesamt um 1,9 Milliarden Franken bzw. 2,2 Prozent höher aus als budgetiert und um 3,3 Milliarden Franken höher als im Vorjahr. Zugleich lagen die ordentlichen Ausgaben des Bundes 2025 erstmals seit der Einführung der Schuldenbremse im Jahr 2003 über dem Budgetwert. Dies ist unter anderem auf den Nachtragskredit für Horizon Europe zurückzuführen. Der ordentliche Finanzierungssaldo war positiv. Aus der Differenz ergibt sich ein struktureller Überschuss von 1,4 Milliarden Franken. In diesem Umfang war der ordentliche Finanzierungssaldo höher als von der Schuldenbremse vorgegeben.
Nennenswert sind im ausserordentlichen Haushalt die Mehreinnahmen aus der Zusatzausschüttung der Schweizerischen Nationalbank (SNB) von 333 Millionen Franken und die budgetierte Sonderzuweisung der SNB aus den nicht ausgetauschten Banknoten der sechsten Serie von 237 Millionen Franken. Die beiden grössten Posten auf der Ausgabenseite sind die ausserordentlichen Ausgaben für die Schutzsuchenden aus der Ukraine sowie der einmalige Kapitalzuschuss an die SBB von 850 Millionen Franken, die ursprünglich für 2024 budgetiert waren.
Weitere wichtige Kennzahlen: Erstmals seit der Corona-Pandemie konnte der Fehlbetrag des Amortisationskontos um 500 Millionen Franken reduziert werden. Neu beläuft sich der Fehlbetrag auf 26,3 Milliarden Franken. Das Ausgleichskonto hat unverändert einen positiven Stand von rund 20 Milliarden Franken. Die Nettoverschuldung hat 2025 leicht abgenommen und beträgt neu 140,1 Milliarden Franken. Die Nettoschuldenquote ging ebenfalls zurück, und zwar auf 16,1 Prozent des BIP.
Die Finanzkommission erhielt an ihrer Sitzung vom 26.[NB]Februar 2026 erste Informationen zum Ergebnis der Staatsrechnung. Anschliessend tagten die Subkommissionen. An der Sitzung vom 18.[NB]Mai 2026 hat die Finanzkommission die Rechnung 2025 und den Nachtrag I zum Voranschlag 2026 beraten. Im Gegensatz zur Einnahmenseite gab es auf der Ausgabenseite keine ausserordentlichen Vorkommnisse. Die Departemente sind daran, die beschlossenen Sparmassnahmen umzusetzen. Die Kommission hat zur Kenntnis genommen, dass die Digitalisierung allgemein vorangeht, aber nicht so schnell wie gewünscht, was auch an den Budgetkürzungen seitens des Parlamentes liegt. Weiter wurde berichtet, dass die erstinstanzlich hängigen Asylgesuche rückläufig sind. Ein Abbau der Gesuche war möglich, die Zahlen beim Bundesverwaltungsgericht sind aber weiter angestiegen. Die Verfahrensdauer ist nach wie vor weit weg von der ursprünglichen Zielsetzung im Rahmen der letzten Asylreform.
Berichtet wurde über die ersten Gespräche mit dem neuen Leiter des Nachrichtendienstes des Bundes und über die höheren Ausgaben beim NDB.
Thematisiert wurden ebenfalls die Probleme mit dem neuen Auszahlungssystem der Arbeitslosenkasse, Asalfutur. Die Kommission wurde darüber informiert, dass auf Ende März die Rückstände aufgeholt und alles ausbezahlt worden sei.
Angesprochen wurde auch die Thematik, dass der Kapitalbezug der zweiten Säule nicht in den nationalen Finanzausgleich integriert ist. Die FK-S wird das Thema weiterverfolgen.
Informationen hat die Kommission auch bezüglich der Verhandlungen über die neue Vereinbarung mit der SNB erbeten. Auslöser waren die Aussagen des SNB-Präsidenten von Ende April in den Medien. Er sagte, dass für die SNB eine Eigenkapitalquote von 15 bis 20 Prozent zu tief sei. Aktuell sind es 19 Prozent. Eine Erhöhung würde bedeuten, dass statt einer Verbesserung sogar eine Verschlechterung gegenüber der heutigen Ausschüttungsvereinbarung drohen könnte, was in der Kommission kritisch gesehen wurde. Die Eidgenössische Finanzverwaltung erläuterte der Kommission die Rückstellungspolitik der SNB und bestätigte, dass sich die SNB eine Eigenkapitalquote zwischen 20 und 30 Prozent vorstelle, während andere Zentralbanken viel tiefere Werte hätten; so hätten beispielsweise die Fed oder die Bank of England eine Eigenkapitalquote von 1 Prozent, in Australien und Schweden sei das Eigenkapital negativ, in Singapur liege die Eigenkapitalquote bei 10 Prozent. Wenn die SNB mit ihrer Rückstellungspolitik tatsächlich dieses Ziel verfolge, müssten sich Bund und Kantone keine Hoffnungen auf höhere Ausschüttungen machen. Die Kommission wird das Thema weiterverfolgen, im Wissen, dass die Entscheide beim Bankrat angesiedelt sind.
Die Finanzministerin gab der Kommission auch einen Ausblick auf den Voranschlag 2027 und die kommenden Jahre. Nach Verabschiedung des EP 27 in beiden Räten ging der Bundesrat am 15.[NB]April 2026 noch von einem strukturellen Finanzierungsdefizit von 600 Millionen Franken aus und schlug erste mögliche Massnahmen zur Bereinigung vor. An der Sitzung der FK-S vom 18.[NB]Mai 2026 konnte Bundesrätin Karin Keller-Sutter für den Voranschlag 2027 Entwarnung geben, obwohl das Finanzdepartement für 2027 nochmals mit einer Verschlechterung um voraussichtlich rund 400 Millionen Franken rechnet, insbesondere aufgrund von Schätzkorrekturen bei den Sozialversicherungen und der Migration. Grund für die Veränderung sind deutliche Verbesserungen bei der Gewinnsteuer für juristische Personen, auch in anderen Kantonen als Genf. Zwar wies die Finanzministerin darauf hin, dass sich das ausserordentliche Wachstum auf einige wenige Unternehmen konzentriere. Sie sagte aber auch, dass die positive Entwicklung der Gewinnsteuern über diese Effekte hinaus breit abgestützt sei. Eine Mehrheit der Kantone habe Anfang Mai gemeldet, dass sie höhere Gewinnsteuereinnahmen hätten.
Die Mehreinnahmen aus Genf waren hier schon mehrfach ein Thema, deshalb lediglich noch ein Wort zu ihrer Verbuchung. Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hat verlangt, dass 1,5 Milliarden Franken schon im Jahr 2025 verbucht werden; ich habe diese eingangs erwähnt. 2026 sind es dann 1,3 Milliarden und 2027 noch 400 Millionen Franken. Es wäre auch denkbar gewesen, die Einnahmen über die Jahre zu glätten und kommende Budgets zu entlasten, doch die EFK bot nicht Hand dazu. So warnte die Finanzministerin auch bereits davor, dass die Lage angesichts der weiterhin bestehenden Herausforderungen, insbesondere bei der Armeefinanzierung und der AHV, ab 2028 wieder schwierig werden dürfte. Wenn keine zusätzlichen Einnahmen erschlossen werden könnten, würden ab 2028 beträchtliche strukturelle Defizite drohen.
Ein Drittel der vom Bundesrat vorgesehenen Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,8 Prozentpunkte soll allein das bereits beschlossene Wachstum der Armee finanzieren, also den Aufwuchs auf 1 Prozent des BIP bis 2032. Der Bundesrat wird die Botschaft zur Armeefinanzierung nach der Sommerpause verabschieden. Neben der federführenden SiK wird sich auch die Finanzkommission in einem Mitbericht mit dem Geschäft befassen.
Die Kommission tagte stets in Anwesenheit von Bundesrätin Karin Keller-Sutter und der Direktorin der Eidgenössischen Finanzverwaltung Sabine D'Amelio-Favez sowie weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des EFD, und sie tagte teilweise in Anwesenheit des Leiters der Finanzkontrolle Pascal Stirnimann und der zuständigen Mitarbeiterin. Ich danke den Beteiligten für die Begleitung unserer Diskussionen und für die guten Auskünfte.
Nach Kenntnisnahme der Revisionsberichte der Eidgenössischen Finanzkontrolle sowie der Erwägungen und Schlussfolgerungen der Subkommissionen der FK-S beantragt die Kommission einstimmig, die Staatsrechnung 2025, die Sonderrechnungen für den Bahninfrastrukturfonds sowie den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds, die Kreditüberschreitungen von 1,86 Milliarden Franken und die Bildung neuer Reserven in Höhe von 569 Millionen Franken zu genehmigen. Zum Schluss geht mein Dank an das Sekretariat der Finanzkommission für die umsichtige Vorbereitung, Organisation und Begleitung der Sitzungen.