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Fehr Jacqueline · Nationalrat · 2003-10-03

Fehr Jacqueline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-10-03

Wortprotokoll

Am 13. Dezember 2000 hat der Nationalrat der Parlamentarischen Initiative Hegetschweiler mit 83 zu 73 Stimmen Folge gegeben. Die Parlamentarische Initiative verlangt, wie Sie gehört haben, vom Bund ein grösseres Engagement bei der Finanzierung von gesetzlichen Massnahmen, die für die Landesflughäfen aus der Anwendung der revidierten Lärmschutzverordnung entstehen. In erster Linie geht es dabei um die Finanzierung von Lärmschutzassnahmen, welche für die Landesflughäfen anfallen. Dazu in Frage kämen die Erträge aus demjenigen Anteil der Mineralölsteuern, der durch die Inlandflüge bezahlt wird. Um diese Verwendung zu ermöglichen, bräuchte es eine Änderung von Artikel 86 der Bundesverfassung. Nach Auskunft der Oberzolldirektion belaufen sich die für das Jahr 2000 aus dem Flugverkehr eingenommenen Erträge auf 37,7 Millionen Franken und 25,7 Millionen Franken Zuschläge.

Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates wurde in der Frühlingssession 2001 mit der Umsetzung des Auftrages in eine konkrete Vorlage betraut. Die KVF setzte eine Subkommission ein, welche insgesamt fünfmal tagte. Am 26. August 2002 legte sie der KVF einen Beschlussentwurf mit erläuterndem Bericht vor und beantragte gleichzeitig, die Vorlage in das Projekt des NFA zu integrieren, dies vor allem deshalb, weil der betreffende Artikel 86 der Bundesverfassung im Zusammenhang mit dem NFA sowieso zur Diskussion stand und es der KVF effizienter schien, die durch die Parlamentarische Initiative aufgeworfene Frage gleich in diesem Kontext zu diskutieren. Die Spezialkommission NFA lehnte diesen Antrag am 14. Januar 2003 jedoch einstimmig ab.

Heute beantragt Ihnen die Mehrheit der Kommission, die Initiative abzuschreiben. Sie tut dies mit folgenden Überlegungen: Um die Treibstoffzollerträge für Lärmschutzmassnahmen bei den Landesflughäfen verwenden zu können, braucht es zwingend eine Verfassungsänderung. Bis es so weit wäre, wären folgende Schritte nötig: Die Kommission müsste eine entsprechende Änderung der Verfassung vorschlagen und in eine breite Vernehmlassung schicken; nach Abschluss der Vernehmlassung bräuchte es eine Auswertung derselben und entsprechende Anpassungen der erarbeiteten Vorlage. Diese müsste von beiden Räten beraten und gutgeheissen werden. Anschliessend stünde die obligatorische Volksabstimmung mit dem Erfordernis des Ständemehrs an.

Die Kommission befasste sich angesichts dieser Perspektive vor allem mit der Frage, ob dieser Aufwand angesichts der angestrebten Lösung verhältnismässig sei. Die Mehrheit kam zum Schluss, dass sich ein solcher Aufwand nicht rechtfertigt. Dies aus folgenden drei Gründen:

1. Der fiskalische Nutzen aus dem Flugtreibstoff wird in dem Masse zurückgehen, wie die Inlandverbindungen zurückgefahren werden. Es geht also in Zukunft um eine Summe von höchstens 40 Millionen Franken pro Jahr, wahrscheinlich aber um weniger.

2. Jene Seite der Kommission, die die Parlamentarische Initiative unterstützen will, vertritt die Ansicht, dass mit diesem Geld nicht nur Lärmschutzmassnahmen, sondern auch formelle Entschädigungen finanziert werden sollen. Damit stellt sich die Frage, ob Leute, die von Bern nach Lugano fliegen, für die Entschädigung von Wertminderungen bei Villen an der Goldküste aufkommen sollen. Diese Frage stellt sich insbesondere, weil wir hier die Frage nach der Mehrheitsfähigkeit aufwerfen müssen. Die Mehrheit der Kommission zweifelt daran, dass diese Idee bei der schweizerischen Bevölkerung mehrheitsfähig ist, und glaubt, dass dieses Ansinnen bereits im Ständerat - aber damit halt erst nach der Vernehmlassung - scheitern könnte.

3. Die ganze Geschichte soll aus sachlichen Gründen zeitlich befristet sein. Bei den Flughäfen gilt gemäss Umweltschutzgesetz eine Frist für die Lärmschutzmassnahmen bis 2010. Bis zum Abschluss der Beratungen, inklusive Vernehmlassung und Volksabstimmung, könnten aber noch gut und gerne zwei oder drei Jahre vergehen.

Fazit: Eine Volksabstimmung durchzuführen, um einen Betrag von rund 40 Millionen Franken für fünf Jahre einem Zweck zuzuführen, zu dem es bereits heute grosse Meinungsdifferenzen gibt, scheint der Kommissionsmehrheit unverhältnismässig. Sie ist aber der Meinung, dass diese Frage wieder aufgenommen werden müsste, falls dereinst der Flugtreibstoff international besteuert würde und die Summe eine andere wäre.

Im Namen der Mehrheit bitte ich Sie, der Abschreibung der Parlamentarischen Initiative zuzustimmen. Dieses Projekt weiterzuverfolgen, hiesse, einen enormen Aufwand zu betreiben, für etwas, das einerseits sachlich umstritten ist und andererseits zudem nur ein sehr geringes Mehrheitspotenzial hat.