Kurrus Paul · Nationalrat · 2003-10-03
Kurrus Paul · Nationalrat · Basel-Landschaft · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-10-03
Wortprotokoll
Namens einer starken Kommissionsminderheit und der einstimmigen FDP-Fraktion beantrage ich Ihnen, diese Initiative nicht abzuschreiben. Ich möchte das wie folgt begründen: Nachdem unser Rat dieses Anliegen bereits Ende 2000 unterstützt hat, haben Sie unserer Kommission mit guten Gründen den Auftrag gegeben, bei der Finanzierung von Massnahmen aus der Anwendung der Lärmschutzverordnung eine Vorlage zur Gleichstellung der Landesflughäfen mit Schiene und Strasse auszuarbeiten. Insbesondere vor dem Hintergrund der drohenden Südanflüge auf den Flughafen von Zürich sind in diesem Zusammenhang Kosten in Milliardenhöhe zulasten der Flugreisenden zu erwarten. Dies würde die Attraktivität der Schweizer Flughäfen weiter schwächen.
Die von der Subkommission ausgearbeitete Vorlage würde einen spürbaren Beitrag zur Entlastung der Flugpassagiere leisten und gleichzeitig eine stossende Ungerechtigkeit beseitigen. Es ist doch beim besten Willen nicht einzusehen, weshalb Flugpassagiere über zweckgebundene Abgaben auf dem Flugtreibstoff die Nationalstrassen mitfinanzieren sollten, aber über diese Abgaben nicht an den Fluglärmkosten partizipieren können. Jedes Jahr liefern die Flugpassagiere bis zu 70 Millionen Franken in Form von Abgaben auf Flugtreibstoffe in die Bundeskasse ab. Dieses Geld wird aber zweckgebunden, grösstenteils für den Nationalstrassenbau, verwendet und steht somit nicht mehr für Lärmschutzmassnahmen zur Verfügung. Dass dieser Zustand korrigiert werden sollte, war in der Kommission unbestritten. Statt dass dieser Zustand zum Nutzen der Bevölkerung korrigiert wird, soll dieses wichtige Begehren nach dem Willen einer knappen Mehrheit jedoch mit einem Federstrich im Papierkorb landen.
Zur Begründung dieses Abschreibungsantrages führt die Mehrheit an, dass die Durchführung einer Vernehmlassung und einer Volksabstimmung unverhältnismässig sei. Diese Argumentation ist geradezu grotesk. Wenn Sie dem Antrag der Mehrheit zustimmen, müssen die im europäischen Vergleich ohnehin bereits heute sehr hohen Passagiertaxen auf den drei Landesflughäfen noch weiter erhöht werden. Was wären die Folgen davon?
Grundsätzlich kommt mir das so vor, wie wenn man das Busbillett zum Supermarkt so teuer macht, bis niemand mehr in den Supermarkt einkaufen kommt. Aufgrund der Vernehmlassung unserer Kommission bei den schweizerischen Tourismusorganisationen müsste als Folge der Erhöhung der Passagiertaxen mit einem Einbruch beim Incoming-Tourismus über den Luftweg von sage und schreibe bis zu 5 Prozent gerechnet werden. Ich meine, eine solche "Hauruck-Übung" ist für den Tourismus als tragende Säule unserer Volkswirtschaft Gift. Die Kommissionsmehrheit hält es für unverhältnismässig, eine Vernehmlassung und eine Volksabstimmung durchzuführen, obwohl hier Tausende von Arbeitsplätzen auf dem Spiel stehen. Wer hier von Unverhältnismässigkeit spricht, verkennt den Ernst der Lage. Zu ähnlichen Schlüssen kommt auch Bundesrat Villiger, der in diesem Zusammenhang erwähnte, dass wir auch schon für wesentlich kleinere Anliegen, wie z. B. für die Kundenmüller, die Verfassung angepasst haben.
Selbst die Ratslinke wendet sich nicht materiell gegen die Vorlage. Die Initiative respektiert das in der Verfassung verankerte Verursacherprinzip, indem nicht der Staat, sondern die Flugreisenden den Lärmschutz finanzieren.
Geben Sie uns daher die Gelegenheit, Ihnen für diese vernünftige Initiative einen verhältnismässigen und ausgewogenen Vorschlag zu unterbreiten, und folgen Sie der Minderheit, indem Sie die Initiative nicht abschreiben
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