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Hegetschweiler Rolf · Nationalrat · 2003-10-03

Hegetschweiler Rolf · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-10-03

Wortprotokoll

Bereits im Dezember 2000 hat der Nationalrat meiner Parlamentarischen Initiative Lärmschutz auf Landesflughäfen Folge gegeben. Die Initiative verlangt ein grösseres Engagement des Bundes bei der Umsetzung von gesetzlichen Massnahmen, die für die Landesflughäfen aus der Anwendung der revidierten Lärmschutzverordnung entstehen. Konkret geht es darum, dass die Erträge aus der Mineralölsteuer des innerschweizerischen Luftverkehrs gezielt für Schutzmassnahmen gegen Fluglärm eingesetzt werden und nicht in die allgemeine Bundeskasse und die Nationalstrassenkasse fliessen.

Mit der revidierten Lärmschutzverordnung vom 15. Dezember 1986 wurden die Belastungsgrenzwerte für die zivilen Flughäfen verschärft. Die Flughafenbetreiber werden damit nicht nur zu zusätzlichen baulichen Massnahmen bezüglich Lärmschutz verpflichtet; auch die planerischen Einschränkungen in den betroffenen Gemeinden werden massive Kosten zur Folge haben. Allein für Zürich und Genf sind in den nächsten Jahren für Schallschutzfenster und bauliche Massnahmen einige hundert Millionen Franken erforderlich. Die Schätzungen für zusätzliche Entschädigungen aus planerischen Massnahmen gehen sogar bis über eine Milliarde Franken. Gemäss dem Mineralölsteuergesetz aus dem Jahre 1996 unterliegen die Inlandflüge der Steuerpflicht, während internationale Linienflüge davon befreit sind. Die Erträge aus Flugtreibstoff liegen immerhin bei 40 bis 70 Millionen Franken pro Jahr, würden also auf einen Zehnjahreshorizont hinaus mindestens die Kosten für Lärmschutzfenster decken.

Was geschieht heute mit diesem Geld? Es fliesst in die Treibstoffzollkasse und wird für Strassenbauten, Verkehrssicherheit, Umweltschutzmassnahmen und alles Mögliche in Zusammenhang mit dem Strassenverkehr verwendet.

Aber von diesen Dutzenden von Millionen kommt kein einziger Franken dem Lärmschutz beim Luftverkehr zugute - das ist kaum zu glauben -, und das schon seit vielen Jahren. Weil die Verwendung der Treibstoffzölle und der Zollzuschläge in der Verfassung abschliessend geregelt ist, kann diese Zweckentfremdung der Mittel aus Flugbenzin auch nur über eine Änderung dieser Verfassungsbestimmung aufgehoben werden.

Materiell hat die Kommissionsmehrheit das Anliegen unterstützt. Lediglich das Argument, eine Verfassungsänderung sei unverhältnismässig, führte zur mehrheitlich ablehnenden Haltung.

Auch Verfassungsbestimmungen über Hofbrennereien, Kundenmüller und anderes sind aufgehoben worden, obschon sie mindestens finanziell sicher weit unbedeutender waren als das Fluglärmanliegen. Im Unterschied zur Bahn und den Autobahnen sind im öffentlichen Luftverkehr seit Anfang des 20. Jahrhunderts Private und die Kantone als Investoren aufgetreten. Der Bund überliess die eigentlich ihm zustehende Infrastrukturaufgabe in der öffentlichen Luftfahrt weitgehend Dritten.

Nach jahrelanger Unklarheit hat der Bundesrat auf den 1. Juni 2001 Belastungsgrenzwerte für Flughäfen in Kraft gesetzt. Daraus können heute die notwendigen Massnahmen für die Raumplanung abgeleitet werden. Für die Sanierung bezüglich Schallschutz und aufgrund von Enteignungen ergeben sich erhebliche finanzielle Folgen für die Flughäfen, und es ist noch unklar, wie sich diese Effekte langfristig auswirken werden. Auf jeden Fall verteuern die neuen Belastungsgrenzwerte die An- und Abflugrouten der schweizerischen Luftfahrt.

Trotz Sanierung können ferner Routen in der Benützbarkeit erheblich eingeschränkt werden, wie es die von Deutschland einseitig erlassene Verfügung drastisch zeigt. Die Erschliessung neuer Routen, z. B. der Südanflug für Kloten, kann damit aus Umweltschutz- und Sicherheitsgründen für die konzessionierten Flughafenunternehmen erhebliche finanzielle Folgen haben. Diese Überlegungen zeigen, wie wichtig es ist, dass dem Fluglärmproblem vermehrte Aufmerksamkeit geschenkt wird und dass finanzielle Mittel aus dem Luftverkehr auch der betroffenen Bevölkerung zugute kommen.

Ich bitte Sie deshalb, der Parlamentarischen Initiative Folge zu geben und sie auf keinen Fall abzuschreiben.