Caroni Andrea · Ständerat · 2026-06-15
Caroni Andrea · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion · 2026-06-15
Wortprotokoll
Wie erwähnt: Mir scheint, dass sich Mehrheit und Minderheit Schwander hier inhaltlich verbinden lassen. Ich hoffe, dass das Herr Schwander dann auch so sieht.
Es geht darum, inwiefern der Bundesrat darlegen muss, welches die Auswirkungen der Notverordnungen auf Grundrechte sind. Die Formulierung, die wir gewählt haben, entspricht eins zu eins der Formulierung, die wir heute schon in Artikel 141 Absatz 2 Buchstabe a des Parlamentsgesetzes haben. Da geht es einfach um Gesetze, hier geht es nun um Notverordnungen, aber die Idee ist dieselbe: Man muss die Auswirkungen auf das übergeordnete Recht und namentlich auf die Grundrechte in all ihren Facetten begründen. Wir haben einfach die gleiche Formulierung übernommen. Die Formulierung umfasst eine vielschichtige Prüfung der Grundrechte. Man kennt sie aus der Verfassung. Der Bundesrat muss alle Aspekte, namentlich zum Beispiel die Verhältnismässigkeit und das öffentliche Interesse, dort mitprüfen.
In der Formulierung von Herrn Schwander fehlen leider gewisse Aspekte, die Aspekte der Verhältnismässigkeit und des öffentlichen Interesses; sie fokussiert auf den Kerngehalt. Selbstverständlich kann ich Ihnen, Kollege Schwander, zusichern: Die Grundrechtsprüfung geht davon aus, dass der Kerngehalt der Grundrechte unantastbar ist. Dies steht so wörtlich in Artikel 36 Absatz 4 der Bundesverfassung, und das ist selbstverständlich auch Teil unseres umfassenderen Grundrechtskonzepts, wie es eben heute schon auch im Gesetz steht.
Erläutert werden also Grundrechtsauswirkungen in allen Facetten, bis hinunter zum Kerngehalt, der nach wie vor unantastbar bleibt. Das ist im Entwurf der Mehrheit vorgesehen. Sie betonen dies im Antrag Ihrer Minderheit, was an sich unschädlich wäre; aber der Rest ist dann nicht mehr drin. Darum glaube ich, Herr Kollege Schwander, dass Ihre Idee im umfassenden Konzept der Mehrheit inklusive Kerngehalt besser aufgehoben ist.
Zuletzt noch sprachlich: Im Antrag der Minderheit steht, der Bundesrat begründe, "dass der Kerngehalt der Grundrechte unantastbar bleibt". Das muss man nicht weiter begründen, das steht heute schon in der Verfassung. Man muss es einfach akzeptieren und einhalten. Ich glaube, das ist gemeint, aber das ist auch in der Mehrheit so gemeint. [GZ]
Ich bitte Sie, hier der Mehrheit zu folgen.