Leuenberger Moritz · Bundesrat · 1999-12-13
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 1999-12-13
Wortprotokoll
Die Mehrheitsbeteiligung des Bundes an der Swisscom wurde durch den Bundesrat bislang nicht diskutiert. Das UVEK und das Eidgenössische Finanzdepartement klären aber zurzeit die Vor- und Nachteile der Aktienmehrheit genauer ab. In jedem Fall kommen der langfristigen Gewährleistung der flächendeckenden Grundversorgung sowie der Erhaltung der Wertschöpfung und der Arbeitsplätze in der Schweiz die vorrangige und übergeordnete Bedeutung zu.
Im Übrigen ist die Mehrheitsbeteiligung vom Gesetz vorgeschrieben. Der Bundesrat kann also nicht selber darüber abschliessend entscheiden, eine Änderung müsste durch das Parlament vorgenommen werden. Vorbehalten bleiben zudem ein Referendum und eine Volksabstimmung.