Rösti Albert · Bundesrat · 2026-06-15
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2026-06-15
Wortprotokoll
Der Bundesrat wird nicht mit einem Projekt kommen - sonst müsste es ganz speziell laufen. Das ist ja das Problem der Rückweisungsanträge. Wir haben in der Schweiz vielmehr eine Ordnung, in der grundsätzlich die Unternehmen sagen, was sie produzieren. Wahrscheinlich werden die Unternehmen dann kommen und sagen: Wir sind bereit, eine solche Anlage zu erstellen. Je nach dem Stand der technischen Entwicklung kommt vielleicht jemand, der einen Small Modular Reactor erstellen will. Dann werden wir diskutieren, ob dies erstens für die Produktion nötig ist und wie sich die Situation darstellt und ob er zweitens ein Finanzinstrument braucht, ob nur eine Bürgschaft oder eine Unterstützung, wie wir sie heute haben. Und wenn Sie fragen, wann, so kann ich Ihnen, kurz geantwortet, sagen, dass der Bundesrat nicht mit einem Projekt kommen wird; das müssen Projektanten sein. Was ich Ihnen aber sagen kann: Der Bundesrat muss, ich sage jetzt mal, Anfang der 2030er-Jahre mit einer Anpassung des Energiegesetzes kommen - vielleicht fordern Sie vorher eine Änderung -, weil die Förderbeiträge 2035 auslaufen. Und wenn der Bundesrat dann sieht, dass es wirklich nötig ist, dass wir in die Kernkraft investieren, wird er vielleicht einen Finanzierungsvorschlag machen, wenn Projekte da sind. Die Antwort in Kürze ist also: Der Bundesrat kommt nicht mit einem Projekt, aber allenfalls mit einem Gesetzentwurf für die Anpassung des bestehenden Energiegesetzes.