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Burkart Thierry · Ständerat · 2026-06-16

Burkart Thierry · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2026-06-16

Wortprotokoll

Wir behandeln heute das Geschäft 25.068. Dabei handelt es sich um die Volksinitiative "Jederzeit Strom für alle (Blackout stoppen)" und den indirekten Gegenentwurf. Als Erstrat haben wir dieses Geschäft am 11.[NB]März 2026 bereits beraten. Damals sind wir mit 26 zu 12 Stimmen bei 3 Enthaltungen dem Gegenvorschlag in der vorliegenden Fassung gefolgt. Zur Volksinitiative wurde von unserem Rat die Ablehnung empfohlen.

Anschliessend hat der Zweitrat darüber beraten - zuerst selbstverständlich die vorberatende Kommission, die grundsätzlich den Beschlüssen des Ständerates zugestimmt hat, und schliesslich der Nationalrat, der sich über mehrere Tage, schliesslich auch gestern, der Thematik angenommen hat. Der Nationalrat ist auf den indirekten Gegenentwurf zur Blackout-Initiative eingetreten, mit 111 zu 88 Stimmen. Gleichzeitig hat der Nationalrat mit 100 zu 97 Stimmen bei 2 Enthaltungen einem Antrag stattgegeben, der verlangt hat, dass der indirekte Gegenvorschlag zurückgewiesen werde, versehen mit einem Auftrag an den Bundesrat, die Vorlage unter Berücksichtigung vertiefter Abklärungen zur möglichen Finanzierung neuer Kernkraftwerke neu auszuarbeiten.

Die Rückweisung ist nach Artikel 75 Absatz 1 des Parlamentsgesetzes das Recht des einzelnen Rates. Der andere Rat - in diesem Fall also wir - erhält jedoch Gelegenheit, zum Rückweisungsbeschluss Stellung zu nehmen. Nach dem Wortlaut von Artikel 87 Absatz 1 geht indessen nur der Rückweisungsbeschluss an den anderen Rat, der diesem zustimmt oder ihn ablehnt. Die Vorlage bleibt im Nationalrat hängig.

Der Zweitrat, also wir, kann am Rückweisungsbeschluss bzw. am definierten Auftrag nichts ändern. Wir können ihn nur bestätigen oder ablehnen. Sollten wir ihm folgen, wäre der Rückweisungsbeschluss im Sinne und Wortlaut des Nationalrates so beschlossen und ginge mit dem entsprechenden Auftrag an den Bundesrat. Würden wir an der bisherigen Haltung des Ständerates festhalten, dann hätte der Nationalrat die Gelegenheit, noch einmal über den Rückweisungsbeschluss zu beraten. Würde er aber den Beschluss, den er gestern gefasst hat, bestätigen, wäre Rückweisung beschlossen; so viel zum Verfahren.

Heute Morgen hat Ihre vorberatende Kommission, die UREK-S, über den Rückweisungsbeschluss beraten. Ich betone: Wir haben keine inhaltliche Diskussion mehr geführt, sondern nur die Verfahrensfrage der Rückweisung und zusätzlich noch die Fristverlängerung, zu der ich nachher noch komme, beraten. Die vorberatende Kommission möchte - Sie sehen es auf der Fahne - an der Haltung des Ständerates festhalten bzw. den Rückweisungsantrag ablehnen, dies mit 10 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung. Die Fristverlängerung wurde im Übrigen einstimmig gutgeheissen.

Die vorberatende Kommission hat die Mehrheitshaltung im Wesentlichen mit fünf Argumenten begründet:

Erstens geht es nach Ansicht der UREK-S beim indirekten Gegenvorschlag um einen Grundsatzentscheid. Es geht nicht darum, ein konkretes Projekt zu beschliessen, sondern nur grundsätzlich darum, ob wir die Option haben wollen, eines Tages, sollte es solche Projekte geben, ein neues Kernkraftwerk bauen zu können. Es geht darum, Optionen offenzuhalten. Geprüft sollen die Optionen aber erst dann werden, wenn konkrete Projekte vorliegen. Letzteres ist heute nicht der Fall. Ich verweise bei dieser Gelegenheit auch darauf, dass der Ständerat in seinen Beratungen vom 11.[NB]März eine zusätzliche Formulierung in den indirekten Gegenvorschlag aufgenommen hat; es handelt sich dabei um Artikel 13 Absatz 1 Litera[NB]h. Dort wird als weitere Voraussetzung für die Erteilung einer Rahmenbewilligung festgehalten, es müsse namentlich auch die Finanzierung des Baus und des Betriebs eines Kernkraftwerkes gesichert sein.

Dies führt mich zur zweiten Überlegung der vorberatenden Kommission. Sie hat festgehalten, dass aktuell kein konkretes Projekt vorliege, das in irgendeiner Form finanzpolitisch oder finanziell beurteilt werden könne. Bei dieser Gelegenheit erlaube ich mir, auf das Verfahren aufmerksam zu machen. Sollte das Parlament und dereinst allenfalls die Bevölkerung Ja sagen zum Grundsatzentscheid, dass der Bau neuer Kernkraftwerke nicht verboten sein soll, würde es zuerst zu einem Rahmenbewilligungsverfahren kommen, sollte es dann einmal ein Projekt geben. Diese Rahmenbewilligung, wenn sie denn erteilt würde, unterläge der Referendumsmöglichkeit. Schliesslich müsste ein Gesetz ausgearbeitet werden. In diesem Gesetz wäre mitunter die noch konkretere Frage der Finanzierung selbstverständlich zu klären. Auch dieses Gesetz unterläge wieder der Referendumsfähigkeit und damit der Mitwirkung von Parlament und Volk.

Dritte Begründung der vorberatenden Kommission, weshalb die Rückweisung abzulehnen sei, war die Argumentation, dass die Finanzierungsfrage bzw. deren Klärung in der jetzigen Situation völlig hypothetisch wäre. Angesichts des Umstands, dass frühestens in den Vierzigerjahren überhaupt ein Projekt für ein neues Kernkraftwerk vorliegen könnte, kann jetzt unmöglich beurteilt werden, wie die Finanzierung dazu aussehen würde.

Die Frage unterscheidet sich übrigens von der Frage des Langzeitbetriebs der bestehenden Kernkraftwerke. Wir haben seitens des Bundesrates vor Kurzem einen Bericht erhalten, der aufzeigt, wie ein Langzeitbetrieb der bestehenden Kernkraftwerke, namentlich Gösgen und Leibstadt, sichergestellt werden kann und was es dazu braucht.

Ich darf Ihnen sagen, dass dieses Thema in Ihrer vorberatenden Kommission selbstverständlich in naher Zukunft beraten wird und sie sich auch um diese Thematik kümmern wird. Dort wird es konkret darum gehen, wie eine Finanzierung dann konkret aussehen würde, sofern es eine geben müsste - der Bundesrat ist der Auffassung, das sei nicht der Fall.

Es ist deshalb sehr hypothetisch, die Finanzierung für ein neues Kernkraftwerk zu beurteilen, weil aktuell grosse technologische Fortschritte stattfinden. Es gibt nicht nur das Thema der Small Modular Reactors, von dem man oft hört, sondern auch jenes der Weiterentwicklung neuer Typen. Ich verweise darauf, dass weltweit aktuell 69 neue Kernkraftwerke im Bau und 101 weitere geplant sind. Sie sehen also alleine an dieser Tatsache: Es findet ein grosser technologischer Fortschritt, auch ein technischer Fortschritt statt, was dazu führt, dass man zum aktuellen Zeitpunkt eine solche Beurteilung nur sehr schwer vornehmen kann.

Der vierte Punkt ist ein Thema, das auch im Nationalrat immer wieder im Sinne eines Vorbehalts gegenüber diesem Beschluss erwähnt wurde. Man wies von einer bestimmten Seite her darauf hin, man befürchte, dass es eine finanzpolitische Konkurrenz zu den Fördermassnahmen zum Ausbau der erneuerbaren Energien geben könnte, sollte das grundsätzliche Verbot fallen. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Fördermassnahmen bis 2035 fixiert, gesetzlich festgehalten und sichergestellt sind und dass durch den Grundsatzentscheid grundsätzlich keine Konkurrenz zu Fördermassnahmen zum Ausbau der erneuerbaren Energien entstehen würde. Was nach 2035 passiert, muss so oder neu diskutiert und debattiert werden. Bis dahin ist der Bundesrat angehalten, dazu eine Vorlage zu erarbeiten. Das Parlament ist angehalten, sich darüber Gedanken zu machen, wie die Förderinstrumente der Zukunft aussehen - immer im Bewusstsein und wahrscheinlich mit der breit abgestützten Auffassung, dass der Zubau der erneuerbaren Energien nach wie vor weitergetrieben werden muss.

Es ist die Auffassung der vorberatenden Kommission, dass keine Konkurrenz entsteht, aber auch keine entstehen darf. Wir haben in den vergangenen Jahren immer wieder gezeigt - als Kommission, aber auch als Rat -, dass wir sehr daran interessiert sind, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass die erneuerbaren Energien ausgebaut werden können. Wir haben dies angesichts der Tatsache getan, dass wir, sollten wir im Zusammenhang mit dem Ausbau der Stromproduktion keine Fortschritte erzielen, in absehbarer Zeit in einen Versorgungsengpass hineinlaufen könnten, insbesondere was die Wintermonate anbelangt. Man ist sich einig darüber, dass wir dieses Risiko nicht eingehen dürfen.

Der fünfte Punkt im Sinne der Überlegungen der vorberatenden Kommission war aber, dass sie dem Nationalrat ein Stück weit entgegenkommen möchte. Wir haben als Kommission dem UVEK den Auftrag erteilt - er wurde seitens des anwesenden Bundesrates angenommen -, einen Bericht zu erstellen, der sich im Wesentlichen mit der Finanzierung befasst. In diesem Zusammenhang wurde darauf hingewiesen, dass es einen Bericht, der sich mit dieser Thematik befasst, zum Beispiel in Schweden gebe; es sei ein sehr umfassender Bericht. Es wurde allerdings auch diskutiert, ob man die beiden Länder überhaupt miteinander vergleichen könne, denn Schweden habe andere Voraussetzungen. Nichtsdestotrotz ist man der Auffassung, dass dies im Grundsatz möglich ist. Seitens des Departementes wurden wir auch darüber informiert, dass es schon Grundlagenberichte gibt, die dazu dienen können, dass man nicht gerade auf Feld eins beginnen muss. Namentlich gebe es dazu Berichte der ETH und des Paul-Scherrer-Instituts.

Der Bericht des UVEK, so wurde in Aussicht gestellt, könne bis Ende Jahr erstellt werden. Die Meinung der Kommission ist, diesen dann entgegenzunehmen, zu diskutieren, aber auch öffentlich zu machen. Was heisst das ganz konkret? Das heisst, dass dieser Bericht und namentlich die entsprechenden Abklärungen dann vorliegen würden, sollte es zu einer Volksabstimmung kommen. Eine Volksabstimmung wäre wahrscheinlich frühestens im neuen Jahr möglich. Damit lägen dieser Bericht und die entsprechenden Abklärungen - eigentlich in die Richtung, wie es der Nationalrat möchte - dann auch öffentlich vor.

Diese fünf Gründe haben die vorberatende Kommission dazu bewogen, den Beschluss des Nationalrates auf Rückweisung mit 10 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung entsprechend zur Ablehnung zu beantragen. Eine Minderheit ist der Auffassung, dass dem Beschluss des Nationalrates gefolgt werden soll. Ich überlasse es der Minderheitssprecherin, dies entsprechend zu begründen.

Erlauben Sie mir, Herr Präsident, dass ich noch kurz einen weiteren Punkt erwähne. Es handelt sich um die auf Seite 4 der Fahne erwähnte Fristerstreckung. Hier ist darauf hinzuweisen, dass es eine zwingende Frist für Volksinitiativen gibt. Nach dieser müsste die Schlussabstimmung zur Volksinitiative eigentlich in der Sommersession 2026 stattfinden. Der Nationalrat hat aber nach dem Rückweisungsentscheid die Frist gemäss Artikel 105 des Parlamentsgesetzes um ein Jahr verlängert. Für den Fall, dass wir hier dem Antrag der Mehrheit der Kommission folgen und der Nationalrat in der zweiten Runde die Rückweisung bestätigt, sollte die Frist auch vom Ständerat verlängert werden. Sonst würde dem Volk die Volksinitiative allein unterbreitet werden, je nachdem sogar ohne Empfehlung des Parlamentes. Ein bedingter Rückzug der Volksinitiative wäre in diesem Fall auch nicht mehr möglich. Insofern hat Ihre vorberatende Kommission dem Antrag auf Fristerstreckung einstimmig entsprochen.

In diesem Sinne bitte ich Sie, der Mehrheit zu folgen.