Lexipedia

Rösti Albert · Bundesrat · 2026-06-16

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2026-06-16

Wortprotokoll

Ich vertrete hier natürlich erneut die Stellung des Bundesrates und möchte Ihnen noch einmal einleitend sagen, was der Bundesrat mit dem Gegenvorschlag bewirken will. Er hat zwei Ziele.

Erstens stellen wir fest - das ging in der Diskussion anfänglich vielleicht etwas unter -, dass eine Verlängerung der Laufzeiten der bestehenden Kernkraftwerke Leibstadt und Gösgen ganz wichtig sein wird. Wenn wir diese bereits nach fünfzig Jahren abschalten müssten, dann hätten wir wirklich ein ernsthaftes Problem. Ich möchte nochmals daran erinnern, dass wir rund 30 Prozent unserer Stromversorgung unverändert aus Kernkraftwerken beziehen; deshalb ist diese Verlängerung ganz wichtig.

Im Bericht in Erfüllung des Postulates Burkart 23.4152 konnten wir, gestützt auf verschiedene Studien, auch auf externe Analysen, darlegen, dass eine Verlängerung durchaus möglich ist, dass man sogar von achtzig Jahren ausgehen kann. Das heisst, wir haben festgestellt, dass mit einer Aufrüstung, die etwas über 1 Milliarde Franken pro Kernkraftwerk kostet, eine Verlängerung - natürlich nur, solange die Sicherheit gewährleistet ist - sogar ohne zusätzliche Finanzierungsmassnahmen möglich ist. Das werden wir dann in der Kommission diskutieren.

Es gibt jedoch ein massgebliches Aber: Das ist nur möglich, wenn gewährleistet ist, dass wir in der Schweiz auch in Zukunft die nötigen Fachkräfte dafür haben. Die Spezialisten, insbesondere auch des Ensi, signalisieren uns - das kann man jetzt glauben oder nicht -, dass Kernphysiker, die an der ETH studieren, nicht gerne in einen Markt gehen, in dem eigentlich ein Verbot besteht. Sie wollen nicht in einem Land arbeiten, in dem man sagt, eigentlich sei die Kerntechnologie keine Zukunftstechnologie, man wolle hiermit nicht weiterfahren.

Deshalb ist die Option der Öffnung wichtig. Das ist der erste Punkt. Dies verleiht ja den Erneuerbaren auch Schub, indem man sagen kann: Wir haben durchaus länger Zeit, die Bestehenden können weiter am Netz bleiben.

Dann gibt es den zweiten Punkt: Der Bundesrat geht aufgrund der heutigen Prognosen davon aus, dass es spätestens dann, wenn Leibstadt und Gösgen vom Netz gehen, einen solchen Ersatz braucht. Ich erinnere Sie nochmals daran, ohne alles zu wiederholen, was hier bereits diskutiert wurde, dass wir stundenlang über 2 Terawattstunden Wasserstrom - über 2 Terawattstunden! - und stundenlang über 2 Terawattstunden Windstrom diskutierten. Bei diesen je 2 Terawattstunden spreche ich nicht von der Gesamtstrommenge. Sie haben recht, Frau Ständerätin Graf, es wurde für die Sommerproduktion sehr viel Solarenergie zugebaut. Aber die Ziele, das müssen wir dann gemeinsam noch diskutieren, sind aus meiner Sicht bei Weitem nicht erreicht. Wir sind uns wahrscheinlich einig, dass sie im Winter nicht erreicht werden.

Ich spreche von diesen je 2 Terawattstunden: Dieser Wert wird bei Weitem nicht erreicht, weder beim Wind- noch beim Wasserstrom. Also ist die Sorge des Bundesrates, dass es hier zu wenig schnell vorwärtsgeht, schon nicht einfach aus der Welt zu schaffen. Ich glaube deshalb, wir sollten, ohne die Erneuerbaren infrage zu stellen, mindestens die Option schaffen, dass man rechtzeitig mit einer Planung beginnen kann.

Wenn wir zurückschauen, sehen wir, dass während der Zeit des Moratoriums auch keine neuen Kernkraftwerke geplant wurden. Die Planung fand erst wieder statt, als es um den Ersatz von Mühleberg ging - das war natürlich vor Fukushima. Die Bevölkerung stimmte damals gerade noch zu; dann kam Fukushima, und die Welt war eine andere.

Es nimmt niemand auch nur einen Franken für die Planung in die Hand, solange in diesem Gesetz ein Verbot steht. Deshalb soll geöffnet werden, auch wenn noch kein Projekt vorliegt. Ich möchte daran erinnern: Es liegt kein Gesuch einer Firma vor, weshalb wir auch kein Projekt vorliegen haben. Deshalb ist die Frage nach den Kosten und einer allfälligen Unterstützung eine hypothetische Frage. Das ist der Grund, weshalb der Bundesrat einfach die Öffnung wollte.

Jetzt ist klar: Ihre Kommission verlangt die Kostenschätzung im Rahmen eines Berichtes. Ich habe das auch mit dem Direktor des Bundesamts für Energie abgesprochen. Es ist möglich, einen solchen Bericht bis Ende Jahr zu machen, natürlich auf der Basis hypothetischer Annahmen. Dieser Bericht wird erstellt werden; das möchte ich hier klar zum Ausdruck bringen.

Es stellt sich jetzt die Frage, ob die Rückweisung bestätigt wird oder nicht. Ich bitte Sie - mit dem Hinweis, dass wir einen solchen Bericht erstellen, bevor dann frühestens im März 2027 eine Abstimmung stattfindet -, gemäss dem Mehrheitsantrag festzuhalten und die Rückweisung abzulehnen.

Ich glaube, der Zeitpunkt ist nicht falsch. Frau Ständerätin Crevoisier Crelier hat vor allem den Zeitpunkt erwähnt. Wenn wir auf die Energielandschaft weltweit schauen, sehen wir eigentlich - ich durfte das hier auch schon sagen -, dass der Vorteil der Kernkraft, gerade auch im Hinblick auf die Dekarbonisierung, von vielen anderen Ländern und namentlich auch von Europa anerkannt wird. Ich glaube, wir werden hier auch im Zusammenhang mit dem Stromabkommen kein Problem haben, da sogar die EU-Kommissionspräsidentin, Frau von der Leyen, klar positiv zur Kerntechnologie Stellung genommen hat.

Deshalb bitte ich Sie wirklich, dem Antrag der Mehrheit auf Ablehnung der Rückweisung zuzustimmen. Ich denke, das meiste hat der Kommissionssprecher hier gesagt. Ich möchte nicht alles wiederholen und bitte Sie, entsprechend abzustimmen, dies, wie gesagt, verbunden mit dem Versprechen, dass wir den Bericht gerne erstellen werden, wie er von der Kommission verlangt und in Auftrag gegeben wurde.