Ryser Franziska · Nationalrat · 2026-06-16
Ryser Franziska · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2026-06-16
Wortprotokoll
Der Tourismus ist für die Schweiz unbestritten wichtig. Die Tourismusbranche schafft Arbeitsplätze in den Regionen, sie unterstützt eine nachhaltige Pflege unserer Landschaft, und sie ist eine Visitenkarte unseres Landes. Die Hotellerie trägt wesentlich dazu bei, dass Gäste aus dem In- und Ausland in der Schweiz Wertschöpfung generieren.
Aber ebenso unbestritten ist: Die Branche steht heute gut da. Die letzten Jahre waren geprägt von einer Wachstumsphase und sehr guten Zahlen. Viele Betriebe verzeichnen Rekordumsätze, die Nachfrage ist hoch, und die Perspektiven sind stabil. Vor diesem Hintergrund ist die Vorlage, die wir heute diskutieren, wie aus der Zeit gefallen.
Es geht um die Verlängerung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes für Beherbergungsleistungen. Dieses Instrument wurde 1996 eingeführt, in einer Zeit, in der die Hotellerie mit dem starken Franken, zunehmender Konkurrenz durch Billigdestinationen und Individualreisen sowie hohen Kostenstrukturen zu kämpfen hatte. Damals war diese Massnahme sinnvoll und gerechtfertigt. Sie hat der Hotellerie geholfen, ihre Angebote auf dem internationalen Reisemarkt zu positionieren. Aber diese Unterstützung war von Anfang an als befristete Massnahme konzipiert. Es war eine Unterstützung für sieben Jahre, die danach auslaufen sollte. Heute, dreissig Jahre später, diskutieren wir immer noch darüber.
Wir von der Grünen Fraktion stellen uns nicht gegen die Unterstützung einzelner Branchen, wenn es die Umstände und die Zeit erfordern. Industriepolitik kann zu gewissen Zeiten ihre Berechtigung haben. Aber man sollte dann auch die Gnade haben, eine entsprechende Massnahme auslaufen zu lassen, wenn sie nicht mehr notwendig ist.
Die Fraktion der Grünen sieht den Bedarf für eine weitere Verlängerung des Sondersatzes aus drei Gründen nicht:
1.[NB]Die Verteilungswirkung überzeugt nicht. Wenn wir die Zahlen genauer betrachten, zeigt sich ein klares Bild. Ein grosser Teil der finanziellen Entlastung, nämlich etwa 59 Millionen Franken - das ist etwa ein Fünftel des Volumens -, kommt den gerade einmal 30 grössten Betrieben zugute. Die rund 5900 kleineren Betriebe mit Umsätzen unter 1 Million Franken vereinen auf sich gerade einmal die Hälfte der Entlastung, die die grössten 30 erhalten.
Aber auch in absoluten Zahlen relativiert sich das Bild: Für die 5900 kleineren Betriebe kommt der Sondersatz einer durchschnittlichen Entlastung von rund 5000 Franken pro Betrieb gleich. Das ist für ein kleines Hotel zwar eine Unterstützung, aber keine, die über die Existenz entscheidet. Rechnet man diesen Betrag auf die Gäste herunter, sprechen wir von wenigen Franken pro Aufenthalt. In vielen Fällen liegt der Effekt sogar deutlich darunter. Es ist den Betrieben zumutbar, diese Differenz in ihre Preisgestaltung einzubeziehen, ohne ihre Wettbewerbsfähigkeit zu verlieren.
2.[NB]Die Vorlage ist finanzpolitisch problematisch. Die Mindereinnahmen für den Bund belaufen sich auf rund 300 Millionen Franken pro Jahr. 300 Millionen - das ist in der aktuellen finanzpolitischen Lage keine Kleinigkeit. Ich erinnere Sie daran, dass wir in den letzten Monaten über ganz andere Beträge diskutiert haben. Die Mehrheit in diesem Rat hat eine neue Nachtzuglinie wegen 10 Millionen Franken beerdigt, notwendige Beiträge für die Biodiversität und den Gewässerschutz über 50 Millionen Franken sowie 60 Millionen Franken für Pilot- und Demonstrationsanlagen im Energiebereich gestrichen. Angesichts solcher Sparentscheide ist es schwer zu rechtfertigen, dass ausgerechnet 300 Millionen Franken, verteilt nach dem Giesskannenprinzip, für eine gut laufende Branche zuoberst auf der Prioritätenliste stehen sollen.
3.[NB]Das Instrument ist auch aus der Nachhaltigkeitsperspektive fragwürdig. Eine Branche, die so stark von Preisunterschieden von wenigen Franken abhängt, ist strukturell nicht besonders robust. Wenn wenige Prozentpunkte der Mehrwertsteuer den Ausschlag geben, stellt sich die Frage nach der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit, zumal mit dem Mehrwertsteuer-Sondersatz vor allem Fernreisetouristen aus Ländern mit geringerer Kaufkraft angelockt werden sollen, dies mit den entsprechenden Reiseemissionen. Doch die Stärke des Schweizer Tourismus liegt nicht im tiefsten Preis. Sie liegt in der Qualität, in der Landschaft, in der Innovation und in einem nachhaltigen Angebot. Genau darauf sollten wir setzen.
Der internationale Vergleich zeigt zwar, dass viele europäische Länder ebenfalls reduzierte Sätze kennen. Gleichzeitig wird klar, dass die Schweiz auch mit dem Normalsatz keineswegs aus dem Rahmen fällt. Nur gerade sieben andere Länder haben einen reduzierten Satz, der vergleichbar mit unserem Normalsatz ist oder knapp darunter liegt. Unsere Hotellerie bleibt also konkurrenzfähig, gerade weil sie auf Qualität statt auf Dumping setzt.
Wollen wir eine Branche weiterhin pauschal subventionieren, auch wenn sie wirtschaftlich erfolgreich ist? Oder wollen wir gezielt dort unterstützen, wo es wirklich notwendig ist? Aus Sicht der Grünen ist die Antwort klar: Wir anerkennen die Bedeutung der Branche, aber wir sehen aktuell keine Rechtfertigung für eine weitere Verlängerung dieses Instruments. Wir bieten aber Hand, sollte es der Branche einmal wieder schlechter gehen, dieses oder andere gezielte Instrumente zu prüfen. Heute aber sprechen eine verantwortungsvolle Finanzpolitik, eine faire Mittelverwendung und das Ziel eines nachhaltigen Tourismus gegen diese Vorlage.
Die Grüne Fraktion wird deshalb nicht auf dieses Geschäft eintreten und, falls doch eingetreten wird, die Minderheit Zybach unterstützen.