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Schiesser Fritz · Ständerat · 2000-03-22

Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-03-22

Wortprotokoll

In Abweichung zu dem von unserem Rat beschlossenen Absatz 2 hat der Nationalrat neu auch Vorschusszahlungen der Arbeitgeber als Bereich aufgeführt, in dem das sonst übliche Abtretungsverbot nicht gilt. Das bedeutet, dass sich die Arbeitgeber dann eine Nachzahlung der Sozialversicherung abtreten lassen können, wenn sie Vorschusszahlungen erbringen.

[VS]

Angenommen - Adopté

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