Jans Beat · Bundesrat · 2026-06-16
Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2026-06-16
Wortprotokoll
Im Jahr 2025 - das ist noch nicht so lange her - haben Sie sich in diesem Rat im Rahmen der Debatte rund um das Projekt "Prävention und Sicherheit in den Bundesasylzentren (Presec)" genau mit diesem Thema vertieft auseinandergesetzt. Das Parlament beschloss entsprechende Gesetzesänderungen. Seit dem 1.[NB]Juni 2026 sind diese Änderungen im Asylgesetz nun in Kraft. Das Staatssekretariat für Migration hat dank dieser Änderungen die Möglichkeit, Disziplinarmassnahmen zu ergreifen, wenn die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Umfeld der Zentren gefährdet ist. Ansätze wie jenen der Motion lehnten Sie in diesem Rat vor einem Jahr ab.
Die verlangte Ausgangssperre von bis zu zehn Tagen aus disziplinarischen Gründen stellt einen unverhältnismässigen Freiheitsentzug dar. Sie ist mit den geltenden Rechtsgrundlagen sowie der Rechtsprechung nicht vereinbar. Für die Strafverfolgung und den Strafvollzug sind die Kantone zuständig. Eine Inhaftierung durch das SEM im Rahmen eines Strafverfahrens wäre nicht zulässig - sie wäre verfassungswidrig. Wenn Sie die Motion annehmen würden, würden Sie die Umsetzung von weiteren Massnahmen in Auftrag geben, und zwar bereits wenige Tage nach Inkrafttreten der vom Parlament beschlossenen Verschärfungen, noch bevor überhaupt beurteilt werden kann, ob und wie die neuen Regelungen die gewünschte Wirkung entfalten.
Der Bundesrat hat bereits bessere und wirksamere Massnahmen an die Hand genommen, um gegen Intensivtäter im Asylbereich vorzugehen. Diese Massnahmen hebeln die verfassungsmässig garantierten Kompetenzenregelung zwischen Bund und Kantonen nicht aus, sind aber bereits wirksam. Das Pilotprojekt Taskforce Intensivtäter läuft seit bald einem Jahr und zeigt Wirkung. Von den im ersten Halbjahr gemeldeten 87 Fällen konnten 51 Personen dank dieser Taskforce in Haft genommen werden. Wir werden Ihnen die Auswertung des Projekts und die Schlussfolgerungen in Bezug auf Gesetzesanpassungen bald präsentieren. Diese Motion verfolgt einen falschen Ansatz.
Aus all diesen Gründen beantragt der Bundesrat Ablehnung der Motion.