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Arslan Sibel · Nationalrat · 2026-06-16

Arslan Sibel · Nationalrat · Basel-Stadt · Grüne Fraktion · 2026-06-16

Wortprotokoll

Bei dieser Motion müssen wir bei einem Grundprinzip unseres Rechtssystems beginnen. Ich zitiere Artikel 8 Absatz 1 der Bundesverfassung: "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich." Die Forderung, Personen mit Landesverweisung von stationären therapeutischen Massnahmen auszuschliessen, widerspricht diesem Grundsatz der Rechtsgleichheit.

Ein Gericht ordnet eine Massnahme an, wenn eine Strafe allein nicht ausreicht, um der Gefahr weiterer Straftaten zu begegnen, wenn ein Behandlungsbedarf besteht oder wenn das öffentliche Interesse oder die öffentliche Sicherheit dies erfordern. Solche Massnahmen dienen der Verhinderung von Rückfällen und damit dem Schutz der Gesellschaft.

Das Bundesgericht hat mehrfach festgehalten, dass sich das Ziel der Resozialisierung nicht auf die Wiedereingliederung in die Schweizer Gesellschaft beschränkt. Dies ist aus mehreren Gründen wichtig. Menschen die notwendige Hilfe zu verwehren, obwohl sie aufgrund psychischer Probleme behandlungsbedürftig sind und möglicherweise gerade deshalb straffällig geworden sind, ist gefährlich. Es ist gefährlich für die betroffene Person, für die Gesellschaft in dem Land, in das sie ausreisen muss, aber letztlich auch für die Schweizer Gesellschaft.

Von einer Landesverweisung betroffen sind zudem nicht selten Personen, die in der Schweiz geboren und aufgewachsen sind. Manche konnten sich trotz langjährigen Aufenthalts - etwa aufgrund eines Gemeindewechsels oder anderer Hürden, ganz banal vielleicht auch aufgrund finanzieller Hürden - noch nicht einbürgern lassen. Das ist ein Systemproblem, das für junge Menschen gravierende Folgen haben kann.

Stellen wir uns eine solche Person einmal vor: Sie wird in der Schweiz geboren, wächst hier auf, wird als junge erwachsene Person straffällig und wird für fünf Jahre des Landes verwiesen. Ihr gesamtes soziales Umfeld befindet sich hier in der Schweiz; an ein Leben in einem anderen Land kann sie sich kaum erinnern. Es ist durchaus wahrscheinlich, dass sie nach Ablauf der Landesverweisung wieder in die Schweiz zurückkehrt. Das können wir jemandem, der hier geboren und aufgewachsen ist, auch nicht verübeln. Wurde ihr in dieser Zeit eine notwendige therapeutische Behandlung verweigert, besteht die Gefahr, dass sich ihr psychischer Zustand weiter verschlechtert hat.

Die Idee der Resozialisierung beruht auf dem Ziel, ein friedliches Zusammenleben zu fördern. Als Staat, der sich zu einer humanitären Tradition bekennt, sollten wir dieses Ziel nicht an unseren Landesgrenzen enden lassen. Hinzu kommt: Psychische Erkrankungen werden häufig chronisch, wenn sie nicht rechtzeitig behandelt werden. Gemäss der Motion würde der Zugang zu einer notwendigen Behandlung letztlich davon abhängen, ob jemand einen Schweizer Pass besitzt oder nicht. Die Motion würde somit zu einer weiteren Ungleichbehandlung straffälliger Personen führen. Zudem würde sie Menschen die notwendige Behandlung verwehren, die Gesundheit der Betroffenen gefährden und die Sicherheit der Gesellschaft - hier wie auch anderswo - beeinträchtigen.

Im Namen der Minderheit bitte ich Sie deshalb, die Motion abzulehnen, so, wie es auch der Bundesrat beantragt.

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