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Gmür-Schönenberger Andrea · Ständerat · 2026-06-16

Gmür-Schönenberger Andrea · Ständerat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2026-06-16

Wortprotokoll

Es geht hier um eine grundlegende Frage: Wollen wir die Fortschritte bei der Lohngleichheit nachhaltig sichern, oder ziehen wir die Leiter weg, bevor wir das Dach erklommen haben? Mit der Revision des Gleichstellungsgesetzes wurden Unternehmen ab 100 Mitarbeitenden verpflichtet, Lohngleichheitsanalysen durchzuführen und diese überprüfen zu lassen. Gleichzeitig wurde die Sunset-Klausel eingeführt. Der Kommissionsberichterstatter hat das erwähnt.

Das war damals der Kompromiss. Wir alle haben geglaubt, wir würden innert nützlicher Frist das Ziel der Lohngleichheit erreichen. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen jedoch klar: Das Ziel der Lohngleichheit ist noch nicht erreicht. Trotz erheblicher Fortschritte, die ich durchaus auch positiv werte, bestehen weiterhin Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern, die sich nicht vollständig durch objektive Faktoren erklären lassen. Solange dies der Fall ist, besteht auch weiterhin Handlungsbedarf. Solange auch heute noch eine junge Frau mit derselben Ausbildung wie ein junger Mann 1000 Franken pro Monat weniger Lohn erhält, mit der simplen Begründung, sie habe schlecht verhandelt, so lange haben wir unser Problem definitiv nicht gelöst.

Die Lohngleichheitsanalysen haben Transparenz geschaffen. Sie haben Unternehmen dazu veranlasst, ihre Lohnsysteme zu überprüfen und allfällige Ungleichbehandlungen zu korrigieren. Genau diese Wirkung macht dieses Instrument eben wertvoll. Es wäre nicht zielführend, den Kompass wegzuwerfen, nur weil er uns bereits ein gutes Stück auf den richtigen Kurs geführt hat.

Die Streichung der Sunset-Klausel bedeutet nicht, dass neue Bürokratie geschaffen wird. Die Unternehmen kennen die Vorgaben, die Prozesse sind etabliert, und die Belastung bleibt verhältnismässig. Wir ändern also nicht die Spielregeln, Herr Stark, mitten in der Partie, sondern wir sorgen so für Rechtssicherheit und Kontinuität.

Es geht nicht zuletzt um die Glaubwürdigkeit des Staates. Die Bundesverfassung verpflichtet uns seit Jahrzehnten zur Lohngleichheit. Solange wir diesen Grundsatz in der Verfassung verankert haben, müssen wir auch über geeignete Instrumente verfügen, um seine Einhaltung zu überprüfen. Ein Verfassungsauftrag darf nicht zu einer blossen Absichtserklärung werden. Wer die Sunset-Klausel beibehalten will, muss erklären können, weshalb die Lohngleichheit gerade jetzt als erreicht gelten soll. Die Fakten geben dies nicht her. Die Streichung der Sunset-Klausel ist deshalb kein ideologischer Entscheid. Sie ist Ausdruck eines nüchternen und verantwortungsvollen Umgangs mit einem verfassungsmässigen Auftrag.

Ich bitte Sie aus all den Gründen, die Minderheit zu unterstützen. Wir erhalten, wir bewahren so ein verhältnismässiges, etabliertes und wirksames Instrument, das Transparenz schafft und das Vertrauen in einen fairen Arbeitsmarkt stärkt.

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