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Stark Jakob · Ständerat · 2026-06-16

Stark Jakob · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2026-06-16

Wortprotokoll

Das Parlament hat das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann, das Gleichstellungsgesetz, im Dezember 2018 mit einem neuen Abschnitt 4a, "Lohngleichheitsanalyse und Überprüfung", ergänzt. Dieser Abschnitt verpflichtet Betriebe mit 100 oder mehr Mitarbeitenden zur Durchführung einer Lohngleichheitsanalyse. Diese Analyse muss alle vier Jahre wiederholt werden, falls die vorherige Lohngleichheitsanalyse ergab, dass die Lohngleichheit noch nicht eingehalten wurde. Die Gültigkeit dieser neuen Bestimmung wurde zeitlich befristet, also mit einer sogenannten Sunset-Klausel versehen. Die Befristung wurde auf zwölf Jahre ab Inkrafttreten festgelegt. Das Inkrafttreten erfolgte per 1. Juli 2020. Das heisst, dass die Bestimmungen über die Lohngleichheitsanalyse und Überprüfung per 30. Juni 2032 automatisch ausser Kraft gesetzt werden.

Die Initiantin, Kollegin Maya Graf, möchte nun diese Befristung vorzeitig wieder aufheben, weil es ihrer Meinung nach erhebliche Lücken und Probleme bei der Anwendung der neuen Bestimmung gibt. Dabei stützt sie sich auf eine Evaluation von Travail Suisse mit Daten von 187 Unternehmen mit insgesamt 500 000 Beschäftigten. Ihre WBK hat sich eingehend mit dem Thema beschäftigt, hat sogar Anhörungen zum Vollzug des Gleichstellungsgesetzes durchgeführt, auch weil noch weitere Vorstösse und Anliegen hängig sind.

Mit Stichentscheid des Präsidenten, bei einem Stimmenverhältnis von 5 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung, beantragt Ihnen die Kommission, der Initiative keine Folge zu geben.

Die Begründung umfasst im Wesentlichen zwei Punkte:

1. Der Bundesrat ist gesetzlich verpflichtet, die Wirksamkeit dieser Lohngleichheitsanalyse zu evaluieren. Insbesondere hat er gemäss Artikel 17b Absatz 2 des Gleichstellungsgesetzes "nach Durchführung der zweiten Lohngleichheitsanalyse, spätestens aber neun Jahre nach Inkrafttreten [...] dem Parlament Bericht" zu erstatten. Auf Druck verschiedener parlamentarischer Vorstösse und eines ersten kritischen Zwischenberichtes hat der Bundesrat beschlossen, diesen Bericht bereits im Jahr 2027 statt wie ursprünglich geplant im Jahr 2029 vorzulegen. Somit wird die Schlussevaluation über die Auswirkungen der Lohngleichheitsanalyse und der Überprüfung um zwei Jahre vorgezogen. Die Mehrheit der Kommission ist der Ansicht, dass erst mit diesem Bericht eine umfassende Grundlage besteht, um über eine allfällige Weiterführung der Lohngleichheitsanalyse zu entscheiden. Dafür haben Bundesrat und Parlament nach Publikation des Berichtes dann noch viereinhalb Jahre Zeit, denn die Sunset-Klausel greift ja, wie gesagt, erst Ende Juni 2032. Bis dahin müssen die Betriebe die vorgesehenen Lohngleichheitsanalysen durchführen.

2. Es stellen sich einige themenunabhängige parlamentarische Grundsatzfragen, nämlich erstens: Soll das Parlament Spielregeln bereits während des Spiels wieder ändern? Zweitens: Soll das Parlament von sich aus entscheiden, bevor ein gesetzlich vorgesehener Evaluationsbericht des Bundesrates über die Wirksamkeit einer beschlossenen gesetzlichen Regelung vorliegt? Das würde also im Prinzip heissen, dem Bundesrat das Heft aus der Hand zu nehmen, mit dem ihm ja über das Gesetz gleichsam der Weg vorgegeben worden ist. Schliesslich drittens: Welchen Wert haben Sunset-Klauseln, wenn sie, wie in diesem Fall beantragt, vorzeitig wieder aufgehoben werden? Die Befristung, ich sage es nochmals, läuft vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2032. Nach dem Antrag, der uns vorliegt, soll also bereits bei Ablauf der Hälfte dieser Frist die Befristung wieder aufgehoben werden. Die Mehrheit und ich sind der Ansicht, dass das ein gefährliches Präjudiz wäre. Das würde das Vertrauen in die Gesetzgebung generell schwächen, insbesondere aber für Sunset-Klauseln in solchen und anderen Fällen.

Für die Minderheit treten diese grundsätzlichen Überlegungen aufgrund ihrer Überlegungen und Einschätzungen zum Vollzug des Gleichstellungsgesetzes im Bereich der Lohndiskriminierung in den Hintergrund. Die Sprecherin der Minderheit wird die Gründe im Einzelnen darlegen. Ich beantrage Ihnen, dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen und der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.